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Kfz § 57a KFG Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t
Wenn sowohl das Grundlagenseminar bis 3,5 t), der Spezialkurs über Bremsanlagen I für Fahrzeuge über 3,5 t und diese Erweiterungsschulung absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die §57a -Überprüfung über 3,5t gegeben!
Diese Erweiterungsschulung im Ausmaß von 4 Stunden beinhaltet Ergänzungen des Mängelkataloges für Klassen Lof, M2, M3, N1, N2, N3, O2, O3 und O4.
Ziel
Wenn sowohl das Grundlagenseminar bis 3,5 t (Kursnummer 236550x), der Spezialkurs über Bremsanlagen I für Fahrzeuge über 3,5 t (Kursnummer 236590x) und diese Erweiterungsschulung absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für §57a -Überprüfung über 3,5t gegeben!
KFZ-Mechaniker, Landmaschinentechniker, Meister und Personal aus den KFZ-Fachbetrieben, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für die §57a-Überprüfung über 3,5 t erlangen wollen, sowie Meisterprüfungskandidaten
Die zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung geeigneten Personen müssen die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Sachkenntnisse sowie ein ausreichendes Wissen über die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung besitzen.
100% der Veranstaltung müssen besucht werden
WICHTIG für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit.
Letzte Änderung: 28.11.2024