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Für Personen, die ein eingeschränktes Gewerbe der Kosmetik anmelden wollen (Haarentfernung, dekorative Kosmetik, Wimpernverlängerung), besteht die Möglichkeit der Feststellung der individuellen Befähigung seitens der Behörde. Dazu müssen die für die Ausübung des Gewerbes erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen werden.
Folgendes Vorgehen wird von der Landesinnung Salzburg empfohlen:
1. Dokumente zur Person oder Firma vorbereiten (gültiger Reisepass, Heiratsurkunde etc.)
2. Jegliche Unterlagen (gesamter Werdegang) entsprechend sammeln
3. Ausbildungszertifikate entsprechend mit Stundentafeln, Ausmaß der einzelnen Fächer,
Inhalte; Praxisnachweise mit Bestätigung von befähigten Personen sammeln
4. Antrag für das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde einreichen
Schulmedizinische Grundlagen für eingeschränkte Gewerbe der Kosmetik
Erwerben Sie grundlegendes Wissen in den Bereichen Dermatologie, Hygiene, Kontraindikationen, Anatomie, Pathologie, Physiologie und Erste Hilfe um einen Teil der erforderlichen Nachweise für eine Gewerbeanmeldung zu erlangen.
- Dermatologie
- Hygiene
- Kontraindikationen
- Anatomie
- Pathologie
- Physiologie
- Erste Hilfe
Personen, die ein eingeschränktes Gewerbe der Kosmetik bei der zuständigen Behörde anmelden wollen.
Ausbildungsnachweise der angeführten Inhalte können angerechnet werden
Letzte Änderung: 07.02.2024