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Pflanzenschutzmittel
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Der richtige Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist das A und O, denn das fördert nicht nur das Wachsen und Gedeihen der Pflanzen selbst, sondern schützt auch all jene Personen, die mit diesen Mitteln hantieren. Damit die Kundinnen und Kunden stets bestens beraten sind, wird seit November 2015 gefordert, dass beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ausreichend kompetentes und aufgeklärtes Personal zur Verfügung steht.

Sachkundenachweis Pflanzenschutz Kurse

Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis für Vertreiber und Berater

Vertreiber, die Pflanzenschutzmittel fu¨r den Haus- und Kleingartenbereich verkaufen, haben den Kunden Informationen im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2009/128/EG über die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmittel für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, insbesondere über die Gefahren, die Exposition, die sachgemäße Lagerung, Handhabung, Anwendung und sichere Entsorgung sowie Alternativen mit geringerem Risiko, zur Verfügung zu stellen (§ 1 Abs. 4 PflanzenschutzmittelVO).

In insgesamt 16 Lehreinheiten lernen Sie alles, was Sie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln beherrschen müssen:
  • Rechtsvorschriften
  • PSM-Kunde
  • Zulassung und Genehmigung von PSM
  • PSM-Register
  • Inverkehrbringen von PSM
  • Integrierter Pflanzenschutz und ökologischer Landbau
  • Toxikologie und Anwenderschutz
  • PSM-Rückstände und Verbraucherschutz
  • Grundlagen Schutz der Umwelt und des Grundwassers
  • Maßnahmen zur Risikominderung und Schadensverhütung

Sie haben den Kurs zum Sachkundenachweis für Pflanzenschutz absolviert?

Gratulation! Sie haben nun die Voraussetzung, um die Bescheinigung über den erbrachten Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis für Vertreiber und Berater gemäß § 2 Pflanzenschutzverordnung 2011 zu erhalten. Mit Ihrem neuen Wissen garantieren Sie einen sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln seitens der Kundinnen und Kunden sowie Ihrer Kolleginnen und Kollegen.

Letzte Änderung: 29.06.2021

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