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Laut der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer - GWB des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sind alle Besitzer der Führerscheine C, C1 und D, die den Führerschein beruflich nutzen, verpflichtet, im Zeitraum von 5 Jahren 35 Stunden Fortbildung zu besuchen. Diese Regelung gilt für Führerschein D-Besitzer seit 01.09.2008 und für Führerschein C- und C1-Besitzer seit 01.09.2009.
Berufskraftfahrer-Weiterbildung: C95 & D95 Kurs nach EU-Richtlinie 2003/59
Die Fortbildung besteht aus folgenden Modulen (jeweils gesondert für die Führerscheinklassen C, C1 und D):
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens - Theorie und Praxis für Führerschein C und D
- Kenntnisse sozialrechtlicher Vorschriften für Führerschein C und D
- Gesundheit - Verkehrssicherheit - Umwelt - Dienstleistung für Führerschein C und D
- Ladungssicherung für Führerschein C
- Personensicherung für Führerschein D
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Anwesenheit von 100% für die Ausstellung der Bescheinigung notwendig ist.
Sie erhalten nach Absolvierung jedes Moduls eine Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 19b GütbefG / § 14c GelverkG / § 44c KflG iVm § 12 GWB - C95 bzw. D95.
Bei Besuch aller 5 Module erhalten Sie eine Ermäßigung von EUR 50,- (gilt nur bei Normalpreis).
Zielgruppe
Alle, die den Führerschein C, C1 oder D besitzen, diesen beruflich nutzen und verpflichtet sind, die Weiterbildung gemäß § 13 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer GWB zu absolvieren.
Letzte Änderung: 29.06.2021