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Berufskraftfahrer
1974

Laut der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer - GWB des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sind alle Besitzer der Führerscheine C, C1 und D, die den Führerschein beruflich nutzen, verpflichtet, im Zeitraum von 5 Jahren 35 Stunden Fortbildung zu besuchen. Diese Regelung gilt für Führerschein D-Besitzer seit 01.09.2008 und für Führerschein C- und C1-Besitzer seit 01.09.2009.

Berufskraftfahrer-Weiterbildung: C95 & D95 Kurs nach EU-Richtlinie 2003/59

Die Fortbildung besteht aus folgenden Modulen (jeweils gesondert für die Führerscheinklassen C, C1 und D):

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens - Theorie und Praxis für Führerschein C und D
  • Kenntnisse sozialrechtlicher Vorschriften für Führerschein C und D
  • Gesundheit - Verkehrssicherheit - Umwelt - Dienstleistung für Führerschein C und D
  • Ladungssicherung für Führerschein C
  • Personensicherung für Führerschein D

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Anwesenheit von 100% für die Ausstellung der Bescheinigung notwendig ist.

Sie erhalten nach Absolvierung jedes Moduls eine Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 19b GütbefG / § 14c GelverkG / § 44c KflG iVm § 12 GWB - C95 bzw. D95.

Bei Besuch aller 5 Module erhalten Sie eine Ermäßigung von EUR 50,- (gilt nur bei Normalpreis).

Zielgruppe

Alle, die den Führerschein C, C1 oder D besitzen, diesen beruflich nutzen und verpflichtet sind, die Weiterbildung gemäß § 13 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer GWB zu absolvieren.

Letzte Änderung: 29.06.2021

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