Bildungskarenz / Bildungsteilzeit Bildungskarenz / Bildungsteilzeit

Bildungskarenz / Bildungsteilzeit

Die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit bieten Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Österreich die Möglichkeit, sich während einer beruflichen Auszeit oder mit reduzierter Arbeitszeit weiterzubilden. Beide Modelle unterstützen Sie dabei, neue Qualifikationen zu erwerben oder vorhandenes Wissen zu vertiefen – ob durch Vollzeit- oder Teilzeitkurse.

Das WIFI Salzburg ist Ihr Ansprechpartner in allen Phasen der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit - von der Planung über die Durchführung bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Weiterbildung. Wir unterstützen Sie bei der Suche und Auswahl der für Sie passenden Weiterbildungsangebote. Gemeinsam mit Ihnen schnüren wir Ihr individuelles Bildungskarenz-/Bildungsteilzeitpaket.

Was ist die Bildungskarenz?


Die Bildungskarenz erlaubt es Ihnen, bis zu 12 Monate eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich ganz auf Weiterbildungsmaßnahmen zu konzentrieren. Während dieser Zeit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Weiterbildungsgeld vom AMS erhalten. Wenn Sie die Aus- oder Weiterbildung selbst finanzieren, können Sie auch andere Förderungen in Anspruch nehmen. Während der Bildungskarenz können Sie im Betrieb geringfügig weiterarbeiten.

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

  • Sie müssen mindestens 6 Monate ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Es bedarf einer einvernehmlichen Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Sie müssen an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen (mindestens 20 Stunden pro Woche oder 16 Stunden, wenn Sie Betreuungspflichten haben).
  • Sie können Ihre Bildungskarenz bis zu zwölf Monate innerhalb von vier Jahren konsumieren - unabhängig davon, ob Sie die Bildungskarenz am Stück oder in Teilen (jeder Teil muss mindestens zwei Monate dauern) in Anspruch nehmen.

Bildungsnachweis

  • Sie weisen mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung nach, dass Sie eine Weiterbildung von mindestens 20 Stunden pro Woche besuchen werden.
  • Die 20 (bzw. 16) Wochenstunden sollen bei einer Weiterbildung durch Teilnahme an Vor-Ort-Seminaren bzw. Live-Online-Seminaren (Live-Stream) erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, können Lernzeiten (Übungen, Wissensüberprüfungen etc.) hinzugerechnet werden. Beachten Sie: Höchstens drei Viertel (75 %) der 20 bzw. 16 Wochenstunden dürfen durch Übungs- und Lernzeiten erfüllt werden. Der seminaristische Anteil bei Online-Weiterbildungen bzw. bei Vor-Ort-Weiterbildungen muss zumindest ein Viertel (25%) vom gesamten Wochenstundenausmaß ausmachen! 
Detaillierte Informationen zur Bildungskarenz finden Sie unter ams.at.

Was ist die Bildungsteilzeit?


Die Bildungsteilzeit bietet eine flexible Alternative, wenn Sie weiterhin beruflich tätig bleiben möchten, jedoch Ihre Arbeitszeit für Bildungszwecke reduzieren wollen. Dabei kann Ihre Arbeitszeit um 25 % bis maximal 50 % verringert werden. Die Bildungsteilzeit dauert mindestens vier und höchstens 24 Monate. Sie können Ihre Bildungsteilzeit von maximal 2 Jahren innerhalb von 4 Jahren konsumieren. Wie die Bildungskarenz kann auch die Bildungsteilzeit in Teilen konsumiert werden.

Voraussetzungen für die Bildungsteilzeit

  • Sie müssen seit mindestens 6 Monaten durchgehend beim derzeitigen Arbeitgeber angestellt sein.
  • Es ist eine einvernehmliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber erforderlich.
  • Ihre Weiterbildung muss mindestens 10 Wochenstunden umfassen.

Bildungsnachweis

  • Sie weisen mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung nach, dass Sie eine Weiterbildung von mindestens 10 Stunden pro Woche besuchen werden.
  • Die 10 Wochenstunden sollen bei einer Weiterbildung durch Anwesenheitspflicht bzw. bei Online-Weiterbildungen durch Teilnahme an einem Vor-Ort-Seminar (Präsenz) oder Live-Online-Seminar (Live-Stream) erfüllt werden. Ist das nicht der Fall, können im Schulungs- oder Lernplan vorgesehene, nachweisbare Übungs- und Lernzeiten (Literaturlisten, Wissensüberprüfungen etc.) hinzugerechnet werden. Beachten Sie: Höchstens drei Viertel  (75 %) der 20 bzw. 16 Wochenstunden dürfen durch Lernzeiten erfüllt werden. Der seminaristische Anteil bei Online-Kursen bzw. die persönliche Anwesenheit bei Weiterbildung muss zumindest ein Viertel (25%) vom gesamten Wochenstundenausmaß ausmachen!
Weitere Informationen zur Bildungsteilzeit finden Sie unter ams.at.

Unterschiede zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

MerkmalBildungskarenzBildungsteilzeit
ArbeitszeitKeine Erwerbstätigkeit während der Karenz (max. geringfügige Anstellung)Teilzeitarbeit (Reduktion der Arbeitszeit um 25-50%)
BezugsquelleWeiterbildungsgeld vom AMSTeilzeitgehalt + Bildungsteilzeitgeld
DauerBis zu 12 Monate (am Stück oder in Blöcken)Bis zu 24 Monate
Mindestweiterbildung20 Wochenstunden (16 Stunden bei Betreuung von Kindern)Mindestens 10 Wochenstunden

Schritt für Schritt zur Bildungskarenz

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Wie beantragen Sie Bildungskarenz und Bildungsteilzeit?


Um Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit zu beantragen, müssen Sie zunächst eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen. Diese wird anschließend beim AMS eingereicht. Detaillierte Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.

Wie finden Sie den richtigen Lehrgang für Ihre Bildungskarenz und Bildungsteilzeit?

Das WIFI Salzburg bietet ein breites Angebot an Lehrgängen, sie sich für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit eignen. Daher fällt die Auswahl nicht immer leicht. Inspirieren Sie sich in unseren Kursbroschüren oder direkt online

Hier finden Sie die passenden Ansprechpersonen für Ihren Themenschwerpunkt. Wir beraten Sie gerne.