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Werkmeisterschule Mechatronik
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Die Werkmeister Ausbildung Mechatronik ist unterteilt in vier Semester und wird berufsbegleitend besucht. Als Mechatronik Werkmeister wird Ihnen fachliches Know-how in Informatik, Mathematik und Physik vermittelt, aber auch praktische Kompetenzen in Fertigungstechnik, Metalltechnik, Elektronik uvm.

Werkmeister Mechatronik: Werkmeisterschule

Mechatronik Werkmeister werden

Die Werkmeisterschule Mechatronik unterteilt sich in vier Semester:

  • Mechatronik I: Erstes und zweites Semester für Neueinsteiger
  • Mechatronik II: Drittes und viertes Semester für Quereinsteiger und Aufsteiger
Am Ende des vierten Semesters wird die Werkmeisterschule mit einer Projektprüfung abgeschlossen. Sie erlangen ein anerkanntes, europaweit gültiges Zeugnis. Zudem sind Sie berechtigt, Lehrlinge auszubilden oder an einer Berufsschule zu unterrichten. Mit dem Titel Werkmeister sind Sie auch berechtigt, den Ingenieurs-Titel zu beantragen.

Lehrplan

Mechatronik I:
  • Religion
  • Kommunikation und Schriftverkehr
  • Wirtschaft und Recht
  • Angewandte Mathematik
  • Naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Angewandte Informatik
  • Mechanik
  • Mechatronik
  • Fertigungstechnik
  • Elektronik und Digitaltechnik
  • Maschinen und Anlagen

Mechatronik II:
  • Religion
  • Mitarbeiterführung und -ausbildung
  • Fertigungstechnik
  • Elektronik und Digitaltechnik
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Projektstudien
  • Maschinen und Anlagen
  • Robotertechnik
  • Elektrische Maschinen und Anlagen
  • Laboratorium für Mechatronik

Zielgruppe

Absolventen einer Lehrabschlussprüfung in den Berufen Mechatroniker, Anlagenelektriker, Baumaschinentechniker, Drechsler, Dreher, Former und Gießer, Hüttenwerkschlosser, Karosseriebautechniker, Konstrukteur, Kraftfahrzeugtechniker, Kupferschmied, Luftfahrzeugtechniker, Maschinenbautechniker, Maschinenfertigungstechniker, Maschinenmechaniker, Metallbearbeiter, Metalldesigner, Metalltechniker, Präzisionswerkzeugschleiftechniker, Produktionstechniker, Prozessleittechniker, Spengler, Technischer Zeichner, Universalschweißer, Werkstofftechniker, Werkzeugbautechniker, Werkzeugmaschineur, Werkzeugmechaniker, Zerspanungstechniker, Anlagenelektriker, Elektroanlagentechniker, Elektrobetriebstechniker, Elektroenergietechniker, Elektroinstallationstechniker, Elektromaschinentechniker, Elektroniker, Kraftfahrzeugelektriker (gilt auch für novellierte Lehrberufe)

Voraussetzung

Lehrabschlussprüfung bzw. entsprechendes Schulzeugnis

Letzte Änderung: 19.12.2024

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