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Förderungen für Unternehmen
Es gibt vielfältige Förderangebote für Unternehmen zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderungen und steuerlichen Vorteile zusammengefasst.
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Förderbar sind ausschließlich KMU mit Niederlassung in Österreich.
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Es sind Weiterbildungen zu unterschiedlichen Digitalisierungsthemen förderbar, z. B. E-Commerce, Social Media, IT-Management, Cloud Services, Datensicherheit, Arbeiten in virtuellen Teams, Automatisierung, Mechatronik, Elektronik.
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Die Förderung beträgt maximal 80% der externen Weiterbildungskosten.
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Die Förderhöhe beträgt pro Mitarbeiter/in und damit pro Digital Skills Scheck maximal € 5.000,-
Selbstständig Erwerbstätige: Personen (u.a. auch Asylwerber:nnen und Pensionist:innen), die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben und der Pflichtversicherung unterliegen.
Mehr Informationen unter www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, die Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern und so deren Arbeitsplätze zu sichern und deren Einkommen zu erhöhen.
Welche Zielgruppen sind förderbar?
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Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben
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Weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben
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Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
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Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
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Die Weiterbildung verfolgt ein oder mehrere vorgegebene Ziele.
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Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden.
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Die Weiterbildung wurde zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitskraft vereinbart.
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Sie legen dem Arbeitsmarktservice – als Teil des Antrags – ein Angebot des Kursveranstalters oder eine Kopie aus dem Kurskatalog vor.
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Sie stellen Ihren vollständigen Antrag spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung.
Mehr Informationen unter Qualizierungsförderung für Beschäftigte.
Weiterführende Informationen unter www.ams.at.
1. Lehrstellenförderung: Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
Gefördert werden
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Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes
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Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75% der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von € 3.000,– pro Lehrling über die gesamte Lehrzeitdauer: Maximal € 20.000,– pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.
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Lehre mit Matura ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit, Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten
Zusätzlich können pro Lehrling gefördert werden
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Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis 75% der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 500,– pro Lehrling gefördert werden. Maximal € 5.000,– pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.
Mehr Informationen unter www.lehre-foerdern.at.
2. Lehrstellenförderung: Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Gefördert werden Kosten bei
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zusätzlichem Berufsschulunterricht aufgrund der Wiederholung einer Berufsschulklasse
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Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
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Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik oder lebende Fremdsprache
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Förderung von Kosten, die durch zusätzlichen Besuch von Berufsschulstufen bei Lehrzeitanrechnungen, verkürzter Lehrzeit oder Versäumen einer Berufsschulstufe durch Lehrplatzwechsel entstehen.
Die Förderung beträgt 100% der Kurskosten, maximal € 3.000,– pro Lehrling über die gesamte Lehrzeitdauer. Bei Wiederholung und zusätzlichem Besuch der Berufsschule wird die Bruttolehrlingsentschädigung während der Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts abgegolten.
Mehr Informationen unter Lehrstellenförderung für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten sowie unter www.lehre-foerdern.at.
3. Lehrstellenförderung: Weiterbildung der Ausbilder:innen
Voraussetzung ist die Ausbilderqualifikation.
Die Förderhöhe beträgt 75% der Kurskosten und maximal € 2.000,- pro Ausbilder und Kalenderjahr. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikation (z. B. Persönlichkeitsbildung), aber keine beruflich-fachlichen Weiterbildungen.
Informationen erhalten Sie unter www.lehre-foerdern.at.
- Die Höhe der Förderung beträgt 75% der anerkennbaren Kurskosten. 25% der Kosten sind von der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber zu übernehmen.
- Die Höhe der Förderung reduziert sich, wenn andere öffentliche Stellen mehr als 25% der anerkennbaren Schulungskosten tragen.
Als Betriebsausgabe:
- Unternehmer:innen können Aufwendungen für ihre berufliche Aus- und Weiterbildung als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
- Ebenfalls abzugsfähig sind Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen.
- Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Sport, etc.).
Weitere Informationen finden Sie unter www.wko.at/steuern und www.bmf.gv.at/steuern.
Stand: Februar 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.