Lehrstellenförderung: Ausbildungsmaßnahmen Lehrstellenförderung: Ausbildungsmaßnahmen

Lehrstellenförderung: Ausbildungsmaßnahmen

Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, erhalten eine Förderung im Ausmaß von 75 % der Kurskosten bis max. EUR 3.000,-- pro Lehrling (maximal € 20.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb) über die gesamte Ausbildungszeit für:

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfungen werden mit 75 % der Kurskosten, max. € 500,-- pro Lehrling gefördert (maximal € 5.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb).

Bei Vorbereitungskursen auf die Berufsreifeprüfung wird die Abgeltung der Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten gefördert.
 

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Es besteht ein aufrechtes Lehrverhältnis.
  • Der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten.
  • Die geförderte Ausbildungszeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet.
  • Der Förderbetrag beträgt mind.€ 40,-
 

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten per Post oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer bis spätestens 3 Monate nach Ablauf der Maßnahme einzubringen.

Den Förderantrag und detaillierte Informationen zu dieser Förderart finden Sie auf www.lehre-foerdern.at

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Das WIFI übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Aktuelle Informationen können Sie beim jeweiligen Fördergeber einholen.