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Lehrstellenförderung: Ausbildungsmaßnahmen
Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, erhalten eine Förderung im Ausmaß von 75 % der Kurskosten bis max. EUR 3.000,-- pro Lehrling (maximal € 20.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb) über die gesamte Ausbildungszeit für:
- Ausbildungsverbundmaßnahmen
- Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen
Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfungen werden mit 75 % der Kurskosten, max. € 500,-- pro Lehrling gefördert (maximal € 5.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb).
Bei Vorbereitungskursen auf die Berufsreifeprüfung wird die Abgeltung der Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten gefördert.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Es besteht ein aufrechtes Lehrverhältnis.
- Der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten.
- Die geförderte Ausbildungszeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet.
- Der Förderbetrag beträgt mind.€ 40,-
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten per Post oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer bis spätestens 3 Monate nach Ablauf der Maßnahme einzubringen.Den Förderantrag und detaillierte Informationen zu dieser Förderart finden Sie auf www.lehre-foerdern.at
Holen Sie sich Ihr Geld zurück. Ihr Weg zur 75%-Förderung!
Das WIFI übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Aktuelle Informationen können Sie beim jeweiligen Fördergeber einholen.