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Mit der Absolvierung dieses Kurses erlangen Sie die Voraussetzung, um die Bescheinigung über den erbrachten Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis für Vertreiber und Berater gemäß § 2 Pflanzenschutzverordnung 2011 zu erhalten.
Vertreiber, die Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich verkaufen, haben den Kunden Informationen im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2009/128/EG über die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmittel für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, insbesondere über die Gefahren, die Exposition, die sachgemäße Lagerung, Handhabung, Anwendung und sichere Entsorgung sowie Alternaativen mit geringerem Risiko, zur Verfügung zu stellen (§ 1 Abs. 4 PflanzenschutzmittelVO)
Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis für Vertreiber und Berater
- Rechtsvorschriften
- PSM-Kunde
- Zulassung und Genehmigung von PSM
- PSM-Register
- Inverkehrbringen von PSM
- Integrierter Pflanzenschutz und ökologischer Landbau
- Toxikologie und Anwenderschutz
- PSM-Rückstände und Verbraucherschutz
- Grundlagen Schutz der Umwelt und des Grundwassers
- Maßnahmen zur Risikominderung und Schadensverhütung
Verkaufspersonal und Verkaufsberater für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Ab November 2015 muss beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ausreichend Personal zur Verfügung stehen, das über eine Bescheinigung über den erbrachten Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis verfügt.
Letzte Änderung: 12.07.2024