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Verordnung brennbare Flüssigkeiten: Brandschutz, Chemikalienlagerung und korrekte Einrich
Sie erfahren welche Auswirkungen die VbF 2023 auf die aktive und passive Lagerung, auch auf nicht der GWO unterliegenden Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen hat. Speziell geht es hier um Brandschutz, Chemikalienlagerung und korrekte Einrichtung einer Baustelle.
Diese Verordnung ist mit 01.03.2023 in Kraft getreten!
In diesem Seminar werden Sie über die relevanten Neuinterpretationen der VbF 2023 (Verordnung brennbarer Flüssigkeiten) speziell über die Lagerung von Chemikalien und brennbaren Flüssigkeiten auf Baustellen und die Zusammenlagerverbote informiert.
Die VbF 2023 betrifft brennbare Flüssigkeiten, auch mit Zusatzeigenschaften, d.h Gefahrgutklasse 3, 6.1 und 8 (giftige und ätzende brennbare Flüssigkeiten.
Die Verordnung gilt in Betriebsanlagen, auch in NICHT der GWO unterliegende Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen!
In dieser VO geht es um die passive und aktive LAGERUNG (nicht Transport, also der vor- bzw. nachgelagerte Vorgang!)
Sie erhalten nähere Informationen über:
- Brandabschnitte
- Korrekte VbF-Lagerung
- Gaselagerung und Flüssiggaslagerung
- Richtiger Umgang mit Lithiumbatterien - was ist erlaubt, was nicht!
Hier finden Sie die Verordnung:
Für Personen aus dem Bau- und Baunebengewerbe:
- Sicherheitsfachkräfte
- Brandschutzbeauftragte
- Poliere
- Baustellenleiter
- Bauherren
- Baukoordinatoren
DI Dr. Josef Drobits, AUVA
Letzte Änderung: 24.10.2024