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Ingenieurbüros sind in ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern hochqualifizierte Spezialisten. Sie sind in allen technischen Feldern tätig: von der Haustechnik (Elektrotechnik und Installationstechnik) bis zur Kulturtechnik, vom Maschinenbau bis zur technischen Chemie, von der Innenarchitektur bis zum Berg- und Hüttenwesen.
Vorbereitungskurs auf die Befähigungsprüfung für Ingenieurbüros
Dieser Lehrgang bereitet Sie in folgenden Themengebieten auf die Befähigungsprüfung vor:
- Grundbegriffe des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Grundbegriffe des Gewerberechtes und des Gewerblichen Betriebsanlagenrechtes
- Wirtschaftskammerorganisation
- Übersicht über ausgewählte Materiengesetze
- Grundbegriffe des Datenschutzes
- Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts, Unternehmensrechts, Gesellschaftsrechts
- Grundsätze des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes (UWG, Marken, Muster, Patente, Urheberrecht)
- Steuerrecht
- Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht
- Technischer Arbeitnehmerschutz
- Vergabewesen und Ausschreibung
- Unternehmensführung
- Kosten- und Investitionsrechnung
- Marketing
- Honorarwesen und Kalkulationsgrundlagen
- Normenwesen
- Leistungsabwicklung und Kontrolle von Leistungen
Personen, die beabsichtigen, die Befähigungsprüfung für Ingenieurbüros abzulegen und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen.
Beachten Sie, dass für den Gewerbezugang Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) neben der Befähigungsprüfung zusätzlich folgende Voraussetzungen bestehen:
- Abschluss einer dem einschlägigen Fachgebiet des jeweiligen Ingenieurbüros entsprechenden Studienrichtung und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet oder
- eines mindestens viersemestrigen Aufbaustudiums einer inländischen Universität oder Hochschule künstlerischer Richtung und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet oder
- eines Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet oder
- Besuch einer dem einschlägigen Fachgebiet des jeweiligen Ingenieurbüros entsprechenden inländischen, berufsbildenden höheren technischen Schule (HTL) und eine mindestens sechsjährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet oder
- einer höheren Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt und eine mindestens sechsjährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet.
Nähere Auskünfte erteilt auch die Fachgruppe Ingenieurbüros, Dr. Andreas Scherm, ascherm@wks.at, Tel: 0662/8888-637
Ingenieurbüros können nicht auf den Fachgebieten Hochbau, Tiefbau oder Bautechnik begründet werden, dieses sind Tätigkeiten des Baumeistergewerbes.
Letzte Änderung: 07.10.2024