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Für die Tätigkeit in der Personalverrechnung ist gutes Fachwissen erforderlich. Mit unseren Aus- und Weiterbildungen in der Personalverrechnung können Sie für die Unternehmen und die Mitarbeiter eine korrekte Abrechnung durchführen. Sie sind als Ansprechpartner für einfache arbeitsrechtliche Auskünfte gut geschult und können damit den Mitarbeitern aber auch der Geschäftsleitung zur Seite stehen.
Ihr Weg zum geprüften Personalverrechner
- Sie lernen alle wesentlichen Inhalte für die Abwicklung einer Personalverrechnung
- Sie bereiten sich auf die Personalverrechnerprüfung vor.
- Sie erhalten nach positiver Absolvierung der Prüfung ein anerkanntes WIFI-Zeugnis.
Personalverrechner Grundkurs / Personalverrechner Grundkurs kompakt
- Einführung in die Personalverrechnung
- Allgemeines
- Abrechnung laufender Bezüge: Beginn des Dienstverhältnisses - Abrechnung von Löhnen und Gehältern - Abrechnung von Lehrlingsentschädigungen
- Zulagen und Zuschläge
- Überstundenverrechnung
- Besonderheiten der in der Abrechnung laufenden Bezüge
- Verrechnung von Aufwandsentschädigungen
- Abrechnung von Sonderzahlungen (sonstigen Bezügen)
- Besondere Fälle der Personalverrechnung: Krankenstand - Urlaub - Personen mit besonderer abgabenrechtlicher Behandlung
- Beendigung von Dienstverhältnissen
- Betriebliche Vorsorge (Abfertigung neu)
- Außerbetriebliche Abrechnung
- Verbuchung von Lohn- und Gehaltszahlungen
Lehrgang Personalverrechnung / Lehrgang Personalverrechnung kompakt
- Abrechnungstechnik
- Abgabenverrechnung
- Steuerrecht (Einkommenssteuer, Kommunalsteuer, Grundzüge der BAO)
- Sozialrecht
- Arbeitsrechtliche Bestimmungen
- Familienausgleichsgesetz
- Wohnungsbeihilfengesetz
Personalverrechnung - Grundkurs:
Dieser Kurs ist für Personen geeignet, die sich ein Grundwissen in der Personalverrechnung verschaffen oder verschüttetes Wissen wieder aktualisieren wollen.
Personalverrechner-Lehrgang:
Bei diesem Kurs werden Grundkenntnisse, entsprechend der Inhalte des Grundkurses, vorausgesetzt. Dieser Kurs ist für Neueinsteiger in die Personalverrechnung nicht geeignet.
Voraussetzung für die Zulassung zur Personalverrechner-Prüfung:
- Besuch des Lehrgangs mit mindestens 75%iger Anwesenheit
- Mindestens 2-jährige Praxis in der Personalverrechnung
In beiden Kursen werden die selben Inhalte vermittelt. Der Kompaktkurs wird nur in einem kürzeren Zeitraum absolviert.
Ja - mit dem Nachweis einer 2-jährigen Tätigkeit in der Personalverrechnung.
Absolventen einer Handelsakademie oder einer einschlägigen Hochschule benötigen eine einjährige nachweisbare berufliche Praxis in der Personalverrechnung.
Personalverrechner Grundkurs: Die Prüfung wird am vorletzten Kurstag eingeplant.
Personalverrechner Lehrgang: Die Prüfung findet nach Lehrgangsende statt.
Der genaue Prüfungstermin wird im Kurs bekannt gegeben.
Der Unterschied zwischen dem „regulären“ und dem „kompakten" Kurs liegt in der Anzahl der Lehreinheiten.
Bei der kompakten Variante ist es wichtig, genug Zeit zum Üben und Wiederholen zuhause einzuplanen.
Das Ziel der verschiedenen Lehrgängen ist das gleiche - die optimale Vorbereitung auf die Personalverrechnerprüfung.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind gute Basiskenntnisse.
Letzte Änderung: 02.05.2024