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Ausbildung für die 3D-Druck-Gewerbeberechtigung
Es braucht entsprechendes Know-how, sobald 3D-Drucke nicht mehr nur als Anschauungsmodelle dienen, sondern funktional 3D-Druckteile eingesetzt werden. Dafür ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich (Eingeschränkte Befähigung).Die vom Gesetzgeber geforderten unternehmerischen Fähigkeiten sind im Zuge der Gewerbeanmeldung auf geeignete Weise zu belegen (z.B. durch die Unternehmerprüfung, eine Selbstständigkeit in einem anderen Gewerbe oder andere Ausbildungen mit entsprechenden Inhalten aus dem Unternehmertraining). Die endgültige Entscheidung trifft immer die zuständige Gewerbebehörde.
Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe
Nach Abschluss der Ausbildung unterstützt die Fachvertretung der Kunststoffverarbeiter folgende Gewerbewortlaute:
Abschluss nach Modul 1 "Copyshop":
"Kunststoffverarbeiter, eingeschränkt auf das Betreiben von Kunststoff 3D-Druckern zur Herstellung von Teilen aus bereitgestellten Datensätzen"
Abschluss nach Modul 2 "Lohnfertigung":
"Kunststoffverarbeiter, eingeschränkt auf die Herstellung von Produkten mittels Kunststoff 3D Drucker"
Grundlagen der Polymertechnik (25 LE)
- Physikalische und chemische Grundlagen
- Herstellung der Kunststoffe
- Einteilung der Kunststoffe
- Eigenschaften von Thermoplasten, Elastomeren und Duroplasten
- Arten von Thermoplasten, Elastomeren und Duroplasten
- Arten und Funktionen von Additiven
- Lösungsmittel
- Kunststoffverarbeitungsverfahren (Überblick)
- Kunststofferkennung
- Extrusion
- Photopolymerisation
- Qualitätssicherung
- Werkstoffprüfverfahren (Kenntnisse)
3D- Druck Verfahren und Druckersysteme (15 LE)
- Verfahrensdarstellung
- Verfahrensvergleich
- Verwendete Materialien
- Marktverfügbarkeit
- Produkteigenschaften
Anwendersoftware (15 LE)
- Slicer
- Datenformate
- Anwendersoftware (free)
- Herstellerapplikationen
- use case
- stl Reparatur, Fehlererkennung
3D – Druck Projektarbeit (25 LE)
- Verwendung eines fertigen 3D – Modells
- Erzeugung stl
- Anwendung slicer
- Ausdruck mit Filament-, Pulver- bzw. Resindrucker
- Ergebnisvergleich
Material: Versorgung-Entsorgung (10 LE)
- Materialbeschaffung
- Materiallagerung
- Entsorgung
- Recycling
- Vorschriften und Datenblätter
- Dokumentation
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (10 LE)
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Schutzausrüstungen
- Schutzeinrichtungen
- Verhalten im Falle eines Unfalls
- Umgang mit Gefahrenstoffen
- Dokumentation
Rechtliche Grundlagen, Normen und Richtlinien (15 LE)
- Rechtliche Grundlagen „Copyshop“
- Haftung
- Risikobeurteilung
- Fachspezifische Normen und Richtlinien
- Copyright
- Versicherung und Haftungsschutz
Werkstoffe für die additive Fertigung (10 TE)
- Gegenstand und Bedeutung der Werkstoffkunde
- Physikalische & chemische Vertiefung der Kunststoffe
- Physikalische & chemische Grundlagen der keramischen Werkstoffe
- Lagerung und Recycling
Material- und Oberflächenbehandlung (10 TE)
- Material- und Oberflächenmodifikation von Bauteilen aus Kunststoffen
- Verbundmaterialien
- Nachbehandlung von Bauteilen
Materialcharakterisierungsmethoden (15 TE)
- Aufgaben der Werkstoffprüfung, Abgrenzung
- Härteprüfung
- Festigkeit bei statischer Belastung
- Festigkeit bei dynamischer Belastung
- Zähigkeit
- Untersuchung des Gefüges
- Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- Prüfung Verarbeitungseigenschaften
- Exkursion
Qualitätssicherung und -kontrolle (15 TE)
- Materialeingangskontrolle
- Maschinenüberwachung
- Status der Anlage (Laser, Scanner, Umluftfilter, …)
- Regelung der Anlage (Atmosphäre, Temperatur, …)
- Pulverbettüberwachung
- Unregelmäßigkeiten, Pulverauftrag, Riefen
- Materialzustandsmonitoring
Design und Material (10 TE)
- Gestaltungsmethoden
- Designwerkzeuge
- Design, Produktentwicklung und -herstellung
- Kunststoffmaterialbibliothek
Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz (10 TE)
- Die wesentlichen Aspekte von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Additiven Fertigung werden im Überblick und Zusammenhang von rechtlichem Rahmen (z.B. "Arbeitsplatzevaluierung", "STOP-Prinzip"), Ermittlung und Beurteilung von "Arbeitsstoffen", Arbeitsplatzhygiene und ausgewählten "Arbeitsmittel"-Themen vermittelt.
- Die Befähigung zum selbständigen Erkennen und qualifizierten Verorten der Aspekte von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Additiven Fertigung sowie die Befähigung zur sachgerechten Zusammenarbeit mit Präventivfachkräften (vor allem ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräfte) zu erwerben ist vorrangiges Lernziel.
Bauteildesign und Optimierung (15 TE)
- Konstruieren für die additive Fertigung
- Datenaufbereitung für die additive Fertigung (Platzierung, Stützstrukturen, Berücksichtigung der Fertigungsparameter)
- Topologieoptimierung
- Virtuelle Überprüfung des Designvorschlags (Glätten, Modifizieren des STL)
- Praktische Übung zur Konstruktion, Datenaufbereitung und Überprüfung
- Verifikation der Simulationsergebnisse anhand realer Bauteile
- Einführung in die Bauteiloptimierung mittels Inspire
- Bionische Designprinzipien für die additive Fertigung
Normen und Richtlinien, Recht Vertiefung (10 TE)
- Produkthaftung
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Geschmacksmusterschutz
- Marken
- Urheberrecht und UWG, inkl. der Folgen einer Verletzung
- Versicherungsschutz
- Startups, die 3D-Druck als Dienstleistung anbieten wollen
- Personen aus Industrie, Gewerbe und Handwerk, die 3D-Druck in der Produktion einsetzen wollen
- Personen, die 3D-Druck-Dienstleistungen ergänzend zu einer bestehenden Gewerbeberechtigung anbieten wollen
- Personen mit Lehrabschluss für Kunststoffformgebung/Kunststofftechnik, die eine Selbstständigkeit als 3D-Druck-Dienstleister planen
Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe - Basismodul
Lehrabschluss. Mit dem Basismodul erlangen Sie die erforderlichen Einstiegsvoraussetzungen für die weiteren Module.
Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe - Modul 1
Lehrabschluss Kunststoffformgebung/-technik oder Besuch des Kurses 3D-Druck-Gewerbe - Basismodul
Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe - Modul 2
Lehrabschluss Kunststoffformgebung/-technik und Besuch des Kurses 3D-Druck-Gewerbe - Modul 1 und bestandener Prüfung: Zertifikat „Copyshop“.
Die vom Gesetzgeber geforderten unternehmerischen Fähigkeiten sind im Zuge der Gewerbeanmeldung auf geeignete Weise zu belegen (z.B. durch die Unternehmerprüfung, eine Selbstständigkeit in einem anderen Gewerbe oder andere Ausbildungen mit entsprechenden Inhalten aus dem Unternehmertraining). Die endgültige Entscheidung trifft immer die zuständige Gewerbebehörde.
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 21.05.2024