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Kosmetikherstellung - Informationsabend
Alle Interessierten.
Zur Herstellung von Kosmetikprodukten ist noch eine Gewerbeberechtigung notwendig.
Seit 17.10.2017 ist dieses Gewerbe "frei". Das heißt, es ist kein Ausbildungsnachweis und keine Prüfung mehr Voraussetzung für eine Gewerbeanmeldung.
Dies bedeutet aber nicht, dass Kosmetikartikel ab diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung folgender Anforderungen in Verkehr gebracht werden dürfen:
Einhaltung der EU Kosmetikverordnung [ Verordnung (EG) 1223/2009]
Bereitstellung einer verantwortlichen Person
Herstellung nach Kosmetik-GMP (siehe Bundesministerium für Gesundheit: Leitlinie der österreichischen Codexkommission zur Herstellung kosmetischer Mittel)
Einhaltung diverser Vorgaben bezüglich erlaubter/ verbotener/ beschränkter Inhaltsstoffe, Kennzeichnung, Werbeaussagen, mikrobiologischer Qualität, Nennfüllmenge, Allergene,…
Qualität von Rohstoffen, Verpackung, Fertigprodukten – und deren Nachweis/ Dokumentation
Erstellung von Produktinformationsdateien und Sicherheitsbewertungen für jedes kosmetische Mittel
Notifizierung von kosmetischen Mitteln bei CPNP
Meldung unerwünschter Wirkungen
Das WIFI ändert daher seine Ausbildung wie folgt: Es gibt eine Teilung der Ausbildung in einen Praxisblock (Va. 15288010) und einen Theorieblock (Va. 15388010). Diese Blöcke sind einzeln buchbar!
Letzte Änderung: 01.10.2024