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Die Herstellung von Kosmetikprodukten fällt unter das freie Gewerbe und somit ist kein Befähigungsnachweis notwendig. Das heißt, es ist kein Ausbildungsnachweis und keine Prüfung mehr Voraussetzung für eine Gewerbeanmeldung. Dies bedeutet aber nicht, dass Kosmetikartikel ab diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung von Anforderungen in Verkehr gebracht werden dürfen.
Kosmetikherstellung
Erwerben Sie die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse über die Anforderungen in der Kosmetikherstellung.
- Produktentwicklung
- Natur- und Biokosmetik mit Darstellung der Labels
- Reklamationsmanagement, Kosmetovigilanz
- Toxikologie, Notifizierung, Hygiene, QM, UEWs
- Kennzeichnung, FPVO, Werbung, Claims, Verpackung
- Dermatologie
- Rohstoffkunde
- Aromapraxis
- Gewerberecht, Marketing, Markenrecht, Urheberrecht,
- Privatrecht, Gewährleistung
- Arbeits- und Sozialrecht, Betriebsgründung
- Produkthaftungsrecht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht
- Chemie/Physik, chemisches Rechnen, Kalkulation
- Erste Hilfe
- Grundlagen Rezepturen
- Herstellung von Gesichtspflegemitteln, Körperpflege mitteln, Reinigung und Tonisierung, Spaprodukten
- Seifenherstellung
- Laborsicherheit und Gefahrenguttransport
- Exkursion Sonnenmoor
- Erstellung Dokumente (PID, Herstellungsvorschriften, R&D
Sie erhalten nach positiver Prüfung ein Zeugnis und Diplom mit einem Logo, welches Sie als geprüften Kosmetikhersteller auszeichnet.
Die praktischen Teile der Ausbildung findet in der Firma MN Cosmetic GmbH in Piding, Reichenhallerstrasse 15 statt. Diese erreichen Sie bequem über die Autobahn A8 Salzburg-München Abfahrt Piding, über die B20 von Bad Reichenhall bzw Freilassing kommend oder mit der S-Bahnlinie Salzburg-Bad Reichenhall-Berchtesgaden.
Letzte Änderung: 10.10.2024