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KFZ § 57a KFG Periodische Weiterbildung bis 3,5 t
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KFZ § 57a KFG Periodische Weiterbildung bis 3,5 t

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Ihr Nutzen
  2. Inhalte
  3. Zielgruppe
  4. Hinweis
Ihr Nutzen

Nach Absolvierung dieses Kurses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht gegeben.

Inhalte

Weiterbildungskurs bis 3,5 Tonnen für geeignete Personen zur Durchführung der Begutachtung gemäß § 57 a KFG über Neuerungen auf rechtlichem und technischem Gebiet.

Ziel

Nach Absolvierung dieses Kurses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht vermittelt und gegeben.

Zielgruppe

Alle Personen, welche bereits die Grundschulung zur Durchführung der periodischen Begutachtung nach § 57 a bis 3,5 t besitzen.

Hinweis

100% der Veranstaltung müssen besucht werden. Der Toleranzzeitraum beläuft sich auf ein Monat vor sowie auf vier Monate nach dem Stichtag der letzten Weiterbildung.

Letzte Änderung: 18.12.2023