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Lkw- oder Busfahrer sind laufend von Neuerungen in Rechts- und Sicherheitsfragen betroffen. Sie sind als Berufskraftfahrer gewerblich oder beruflich mit dem Führerschein C, C1 oder D unterwegs? Dann sind Sie laut der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung (GWB) des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie verpflichtet, im Zeitraum von fünf Jahren eine Fortbildung im Ausmaß von 35 Stunden zu besuchen.
Das WIFI Salzburg bietet mit der Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach EU-Richtlinie 2003/59 einen adäquaten Lehrgang an, der in einem durchgehenden Wochenkurs absolviert werden kann. Mit der Einreichung der Teilnahmebestätigung bei der Führerscheinbehörde erhalten Sie den Eintrag des Codes C95 und/oder D95 in Ihren Führerschein und stellen damit die Gültigkeit des Fahrerqualifizierungsnachweises sicher.
Berufskraftfahrer-Weiterbildungen nach EU Richtlinie 2003/59
- Ihr Nutzen
- Inhalte: Berufskraftfahrer-Weiterbildung FS C, C1, D - Rationelles Fahrverhalten - Theorie und Praxis
- Inhalte: Berufskraftfahrer-Weiterbildung FS C, C1 - Ladungssicherung
- Inhalte: Berufskraftfahrer-Weiterbildung - Kenntn. sozialrechtlicher Vorschriften/Digitaler Tachograf
- Inhalte: Berufskraftfahrer-Weiterb. - Gesundheit, Verkehrssicherheit, Umwelt, Logistik
- Inhalte: Berufskraftfahrer-Weiterbildung FS D - Personen- und Ladungssicherung
- Zielgruppe
- Voraussetzungen
- FAQ
- Downloads
Karrieremöglichkeiten und Nutzen nach dem Kurs
Sie verfügen über aktuelle Kenntnisse, die Sie als Kraftfahrer mit der Lenkerberechtigung in den Klassen C, C1 oder D benötigen. Die Teilnahmebestätigung gilt bei der Führerscheinbehörde als Nachweis über die notwendigen Weiterbildungen nach EU-Richtlinie 2003/59.Ziele der Weiterbildung
Durch die Berufskraftfahrer-Weiterbildung sind Sie in Sachen gesetzliche Vorschriften, Sicherheit und Fahrverhalten auf dem neuesten Stand. Die Themen der Grundqualifikation werden vertieft und aktualisiert, so sind Sie den täglichen Herausforderungen als Berufskraftfahrer gewachsen. Als Nachweis für das auffrischende Training wird der Code C95 oder D95 im Führerschein notiert.Abschluss
Teilnahmebestätigung für jedes abgeschlossene Modul über eine Weiterbildung gemäß:- § 19b Güterbeförderungsgesetz
- § 14c Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
- § 44c Kraftfahrliniengesetz in Verbindung mit § 12 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer.
Voraussetzungen für den Abschluss:
- 100 Prozent Anwesenheit im Kurs
Theorie:
Kenntnis der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
Praxis:
Anwendung der Kenntnisse des theoretischen Teils
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
Jeder Teilnehmer fährt eine vorgegebene Strecke ab. Nach der Analyse durch den Trainer versuchen die Teilnehmer, die gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen. Dies Fahrten werden mit einem LKW durchgeführt.
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil
- Nutzlastberechnung
- Auswirkungen der Überladung
- Fahrzeugstabilität
- Verzurrtechniken, Haltevorrichtungen
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche
- Umgang mit dem Fahrtenschreiber
- Digitaler Tachograph
- Risiken des Straßenverkehrs
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Auswirkungen von Alkohol, Arzneimittel, Müdigkeit und Stress
- Erste Hilfe und Bergung von Verletzten
- Reaktion bei Brand
- Verhalten des Fahrers
- Unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.)
Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste, Sanftes Abbremsen, Umgang mit den Fahrgästen, Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder), Getriebeübersetzung, Nutzlast, Verteilung der Ladung, Überladung, Schwerpunkt.
Zielgruppe dieser Weiterbildung
Personen, die beruflich den Führerschein C, C1 oder D nutzen und daher verpflichtet sind, die Berufskraftfahrer-Weiterbildung zu absolvieren.
Wichtiger Hinweis:
Diese Kursreihe gilt nicht für Personen, die nach 2008 bzw. 2009 den Führerschein gemacht haben und die Grundqualifikationsprüfung noch nicht abgelegt haben. Ab dem Eintragungsdatum des Codes C95 und/oder D95 haben Sie fünf Jahre Zeit, bevor die Gültigkeit abläuft.
- Lenkerberechtigung der Klasse C (Lkw) oder D (Bus)
Sie erhalten nach Kursende eine Bescheinigung, die Ihnen die notwendigen 35 Stunden aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sachgebieten bestätigt. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann bei der zuständigen Behörde (Bundespolizeidirektion, Bezirksverwaltungsbehörde) einen neuen Führerschein beantragen, in dem der C95/D95 Nachweis angeführt wird. Dieser Eintrag ist 5 Jahre gültig und muss dann wiederum mit der nächsten Weiterbildung erneut beantragt und verlängert werden.
Ja, insbesondere beim Spritsparen (Eco-Training), in der Ladungssicherung, beim Umgang mit dem digitalen Tachograf und im Bereich Gesundheit & Ergonomie arbeiten wir mit Praxisübungen und sorgen für einen passenden Wissenstransfer.
Letzte Änderung: 06.05.2024