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Aufgrund des § 117b Abs. 2 Z 9 Ärztegesetzes 1998, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2015 können die Ordinationen und Gruppenpraxen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb einen Hygiene-Verantwortlichen bestimmen.
Hygienebeauftragte:r in Ordinationen und Gruppenpraxen
Nach Abschluss der Fortbildung können Sie Einfluss auf Prozesse in Ihrem Unternehmen nehmen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.
Sie kennen sowohl die gesetzlichen und normativen Regelungen zur Betriebs- und Personalhygiene, als auch die Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die damit verbundenen Inhalte von Hygieneschulungen.
Die fortlaufende, systematische Erfassung, Analyse und Interpretation der Daten zu den Infektionen wie auch die Anforderungen an Hygienepläne.
Theoretischer Teil:
- Hygiene Basis
- Infektionswege / Infektionskette und deren Unterbrechung / Gefahr von Infektionen
- Begriffsbestimmungen und Grundlagen (Reinigung, Desinfektion, Sterilisation)
- Hygienemaßnahmen in Verbindung mit dem Hygieneplan
- Händehygiene
- Abfallwirtschaft
- Gesetzliche Grundlagen
Praktischer Teil:
- Richtige Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmittel
- Erstellung eines Hygieneplans
- Wie desinfiziere ich meine Hände richtig – und warum?
- Tipps und Tricks bei der täglichen Hygiene
Medizinische Verwaltungsfachkräfte
Medizinische Fachkräfte
Mindestalter: 18 Jahre
Gute Kenntnisse in deutscher Schrift und Sprache (min. B2)
Berufserfahrung im Gesundheitswesen
Letzte Änderung: 16.12.2024