large hero opener blog picture
Aktuelles

Meisterliche Leistung endlich anerkannt

Seit 4. Juli ist es offiziell: Zukünftig dürfen Fachfrauen und -männer aus 14 weiteren Gewerben sich bei Bestehen der Befähigungsprüfung mit dem Titel „Meister“ oder „Meisterin“ schmücken. Diese Betitelung stand bis jetzt aus historischen Gründen nur „klassischen“ Handwerkerinnen und Handwerkern zu. Nun wird sie auch auf Gewerbe ausgeweitet, die bisher schon von der Öffentlichkeit als Handwerker:innen wahrgenommen wurden.

Folgende Berufe dürfen zukünftig den Titel „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform (als „Mst.“ oder „Mst.in“) oder ausgeschrieben tragen:
 

  • Elektrotechnik
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Kontaktlinsenoptik
  • Kosmetik (Schönheitspflege), Piercen und Tätowieren
  • Fußpflege
  • Massage
  • Bestattung
  • Vulkaniseur
  • Waffengewerbe (Büchsenmacher)
  • Sprengungsunternehmen

Mag. Wolfgang Hiegelsperger, Spartengeschäftsführer Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Salzburg, zeigt sich erfreut über die jüngste Entwicklung: „Ein langjähriges Bemühen erfolgreich abgeschlossen – handwerksähnliche Berufe, die mit einer Befähigungsprüfung abschließen, dürfen neben den Handwerken auch den Meistertitel führen. Dies wird nach Kundmachung der Gewerberechts Novelle so ab September/Oktober der Fall sein. Die allseits anerkannte Meisterqualifikation bekommt damit noch mehr Breite.“

Am 04. Juli hat das Plenum des Nationalrats die Gesetzesänderung beschlossen, die zukünftig weitreichende Auswirkungen für die oben angeführten Berufe haben wird. „Gerade die gewerblichen Gesundheitsberufe erfahren durch den neuen Titel eine deutliche Aufwertung. Die Abgrenzung gegenüber weniger umfangreichen Ausbildungen wird dadurch klarer und der Titel verdeutlicht das Ausbildungsniveau des Abschlusses.“, so Wolfgang Pitzl, Referatsleitung Gesundheit, Wellness und Schönheit des WIFI Salzburg.

Wir, das WIFI Salzburg, freuen uns sehr für alle Gewerbe mit neuem Meistertitel, denn sie waren und bleiben Meister ihres Faches.
 

Sie möchten keine Neuigkeiten mehr verpassen?

Newsletter abonnieren

Beitragsbild: ©nautilz56/istock.com

Filter setzen closed icon