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Werkmeisterschule Maschinenbau
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Die Werkmeister Ausbildung Maschinenbau ist unterteilt in vier Semester und kann berufsbegleitend besucht werden. Als Maschinenbaumeister bringen Sie fachliches Know-how, aber auch Basiswissen mit. In der WIFI Werkmeisterschule wird dieses Wissen praxisnah und kompetent vermittelt.

Werkmeister Maschinenbau: Werkmeisterschule

Maschinenbau Werkmeister werden

Die Werkmeisterschule Maschinenbau unterteilt sich in vier Semester:
  • Maschinenbau I: Erstes und zweites Semester für Neueinsteiger
  • Maschinenbau II: Drittes und viertes Semester für Quereinsteiger und Aufsteiger
Am Ende des vierten Semesters wird die Werkmeisterschule mit einer Projektprüfung abgeschlossen. Sie erlangen ein anerkanntes, europaweit gültiges Zeugnis. Zudem sind Sie berechtigt, Lehrlinge auszubilden oder an einer Berufsschule zu unterrichten. Mit dem Titel Werkmeister sind Sie auch berechtigt, den Ingenieurs-Titel zu beantragen.

Lehrplan

Maschinenbau I:
  • Religion
  • Kommunikation und Schriftverkehr
  • Naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Angewandte Informatik
  • Mechanik
  • Fertigungstechnik
  • Maschinenelemente
  • Technisches Zeichnen
  • Elektrotechnik und Steuerungstechnik
Maschinenbau II:
  • Religion
  • Wirtschaft und Recht
  • Mitarbeiterführung und -ausbildung
  • Fertigungstechnik
  • Technisches Zeichnen
  • Elektrotechnik und Steuerungstechnik
  • Projektstudien
  • Maschinenkunde
  • Hydraulik und Pneumatik
  • Betriebstechnik
  • Kommunikation und Schriftverkehr
  • Computer-Aided-Design

Zielgruppe

Absolventen einer Lehrabschlussprüfung in den Berufen: Anlagenmonteur, Bauschlosser, Betriebsschlosser, Blechschlosser, Büchsenmacher, Büromaschinenmechaniker, Chirurgieinstrumentenerzeuger, Dreher, Feinmechaniker, Formenbauer, Former und Gießer, Karosseur, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugmechaniker, Kupferschmied,Landmaschinenmechaniker, Maschinenschlosser, Mechaniker, Mess- und Regelmechaniker, Messerschmied, Modellschlosser, Modelltischler, Orthopädiemechaniker, Physiklaborant je nach Beschäftigungsbetrieb, Rohrleitungsmonteur, Schlosser, Schmied, Spengler, Technischer Zeichner (M), Textilmechaniker, Universalhärter, Waagenhersteller,
Waffenmechaniker, Werkstoffprüfer, Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineur (gilt auch für novellierte Lehrberufe)

Voraussetzung

Lehrabschlussprüfung bzw. entsprechendes Schulzeugnis

Letzte Änderung: 19.12.2024

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