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Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft

Ein spannendes Aufgabengebiet erwartet Sie, in dem Sie als zentrale Schnittstelle die Verantwortung für alle Aspekte des Arbeitnehmerschutzes übernehmen.

NEU
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 300,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21002014
4.150,00 EUR Kursnummer: 21002014

Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft

Ihr Nutzen

Mit der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft lernen Sie den Arbeitnehmerschutz umzusetzen und erarbeiten sich Ihre Kompetenz für die Rechtsgrundlagen. Sie erwerben mit dieser Zusatzqualifikation eine europaweit anerkannte Berechtigung als Sicherheitsfachkraft und werden optimal auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet.

Inhalte

Sie werden zur Sicherheitsfachkraft gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ASchG) und der SFK-Verordnung ausgebildet.

Inhalte:

  • Einführung und Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen und Normen
  • Grundsätze für die Organisation des Arbeitnehmerschutzes
  • Ergonomie: Grundlagen und Anwendung
  • Sicherheit von Arbeitssystemen
  • Arbeitsstoffe-Chemie
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Festlegung von Maßnahmen
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Psychologische und betriebssoziale Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
  • Schnittstellen mit verwandten Gebieten
Zielgruppe

Für all jene, die keine HTL, ein naturwissenschaftlich/technisches Studium oder eine abgeschlossene Meisterprüfung, Werkmeisterschule bzw. vergleichbare Ausbildung absolviert haben, aber mindestens 4 Jahre Berufspraxis nachweisen können, ist eine Einstiegsprüfung (Kursnr.5628) vor Kursbeginn erforderlich. Für Personen, die eine der oben angeführten Ausbildungen und eine zweijährige Praxis, die dieser Ausbildung entspricht, nachweisen können, ist der Einstufungstest nicht erforderlich.

Voraussetzungen

Sie können diesen Lehrgang besuchen, wenn Sie über eine adäquate Ausbildung mit 2-jähriger Praxis verfügen oder 4 Jahre betriebliche Tätigkeit und eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung nachweisen.

Als adäquate Ausbildung gelten laut SFK-Verordnung:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschule (in beiden Fällen nur von technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtungen)
  • Reifeprüfung einer Höheren Technischen Lehranstalt
  • Abgeschlossene Meisterprüfung
  • Abgeschlossene Werkmeisterschule oder vergleichbare Ausbildung



Abschluss

Die Fachausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Während der Ausbildung finden Zwischentests statt. Über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erhalten Sie ein Zeugnis ausgestellt.
Förderungsmöglichkeiten

  • Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
  • Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
  • Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
  • Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
  • Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
  • Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Zu den Fördertipps

Letzte Änderung: 14.01.2025