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Die Lehrabschlussprüfung im 2. Bildungsweg gilt als ordentlicher Lehrabschluss und zeichnet Sie als Fachkraft aus.
Dies wirkt sich günstig auf die kollektivvertragliche Gehaltseinstufung und Ihre Karrierechancen aus.
Die Lehrabschlussprüfung im 2. Bildungsweg gilt als ordentlicher Lehrabschluss und zeichnet Sie als Fachkraft aus.
- Sie werden optimal auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet und vertiefen Ihr Wissen
- Ihr Lehrabschluss zeichnet Sie als Fachkraft aus
- Sie können den Lehrgang berufsbegleitend absolvieren
- Sie tauschen sich im Kurs mit Kollegen aus
Ziel:
Optimale Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung für kaufmännische Berufe nach dem Berufsausbildungsgesetz.
Im Fokus auf die Lehrabschlussprüfung:
- Betriebswirtschaftslehre
- Buchhaltung
- Kaufmännisches Rechnen
- Geschäftsfall (praktische Beispiele)
- Rechtliche Grundlagen
- Schriftverkehr
- Kaufmännische Angestellte, welche die Lehrabschlussprüfung im 2. Bildungsweg absolvieren möchten
- Lehrlinge im 3. Lehrjahr, die eine intensive Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung in Anspruch nehmen wollen
- Wiederholer und Interessierte
Die ausnahmsweise Zulassung zur ordentlichen Lehrabschlussprüfung ist für Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr sowie mit einer einschlägigen Berufspraxis von mindestens 1,5 Jahren vorgesehen.
Beachten Sie bitte, dass die Prüfung am Computer geschrieben wird. Notwendig sind dafür MS-Office Kenntnisse.
Im Preis inkludiert ist ein kombinierter Skriptensatz zu € 50,- speziell mit Übungsbeispielen für die Lehrabschlussprüfung.
Mag. Gerhard Giermaier, Geretsberg
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 01.08.2024