Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Mit 1.12.2008 trat die ÖNORM S 1150 in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal.
Die Voraussetzungen setzt die ÖNORM voraus.
Infos & Termine im Blätterkatalog ansehen
ÖNORM S 1150 - Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal
- Inhalte
- Inhalte: Badeaufsicht Ausbildung - ÖNORM S1150
- Inhalte: Ausbildung Saunawart mit Kundenbetreuung- ÖNORM S1150
- Inhalte: Badewart für Kleinbadeanlagen mit Saunawart - ÖNORM S1150
- Inhalte: Badewart für Großbadeanlagen mit Saunawart - ÖNORM S1150
- Inhalte: Bädertechniker Ausbildung - ÖNORM S1150
- Inhalte: Bademeister Ausbildung - ÖNORM S1150
- Inhalte: Giftsachkundekurs für Chlorgas gem. GiftV 2000
- Zielgruppe
- Voraussetzungen
- Voraussetzungen: Bademeister Ausbildung - ÖNORM S1150
- Hinweis
- Seminarleitung
- Downloads
Die ÖNORM S1150 gliedert die Ausbildung in ihre unterschiedlichen Berechtigungen.
Aufgrund einer normativen Änderung vom 1.7.2021 wurden die Ausbildungsinhalte und Zeiten entsprechend angepasst.
- Ausbildung für Badeaufsicht (17 LE)
- Saunawart mit Kundenbetreuung (24 LE)
- Badewart für Kleinbadeanlagen (35 LE)
- Badewart für Großbadeanlagen (44 LE)
- Bädertechniker (45 LE)
- Bademeister (75 LE)
Die Badeaufsicht ist für die
- Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen
- sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistungen verantwortlich.
- Die Prüfungsgebühr von EUR 60,- ist im Kurspreis inkludiert.
WICHTIGE INFORMATION
Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen.
Der Saunawart ist für die Betriebsführung der Sauna-Anlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig.
Der Badewart für Bäder mit Kleinbadeanlagen ist zuständig für
- die Badeaufsicht und
- die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und Kleinbecken
Der Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen ist für
- die Badeaufsicht und
- die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und Großbecken und
- einer eventuell angeschlossenen Sauna unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig.
Die Kursinhalte sind gemäß der ÖNORM S 1150 konzipiert und umfassen folgende Schwerpunkte:
- Bäderhygiene und Betriebsführung
- Physik, Chemie und Biologie - KBT, OGW
- Betriebsmanagement
- Badewasseraufbereitung - Praktikum
- Hygienische Betriebsführung für Sauna und Wellness
- Sicherheit - Vertiefung
- Haustechnik - Grundlagen
Die ÖNORM S1150 sieht für die Ausbildung Bädertechniker ein betriebliches Praktikum im Ausmaß von 8 Stunden vor, dass Sie im Zuge der Ausbildung im WIFI Salzburg absolvieren müssen. Inhaltlich muss die Praktikumsbestätigung 8 UE Badewasseraufbereitung Praktikum ausweisen.
Folgende Bäder stehen zur Verfügung bzw. sind vorgeschrieben:
- Paracelsus Bad Salzburg
- Aqua Salza Golling
- Erlebnis Therme Amadé Altenmarkt
- Therme/Wasserwelt Wagrain
- Tauernspa Kaprun
Wir senden Ihnen, sobald die Durchführung gewährleistet ist, die Daten eines Bades mit Ansprechpartner zu.
Bitte keine direkten Kontakt mit einem Bad aufnehmen.
Ihre Ansprechpartnerin im WIFI ist: Ursula Winter Dipl.-Fw., E-Mail: uwinter@wifisalzburg.at, Tel.: +43 662/8888-421.
1. Woche
- Ausbildungsinhalte und Abschluss Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen inklusive Saunawart mit Kundenkontakt.
2. Woche
- Bäderhygiene und Betriebsführung
- Physik, Chemie und Biologie - KBT, OGW
- Betriebsmanagment
- Badewasseraufbereitung - Praktikum
- Hygienische Betriebsführung für Sauna und Wellness
- Sicherheit - Vertiefung
- Haustechnik - Grundlagen
Die ÖNORM S1150 sieht für die Ausbildung Bademeister ein betriebliches Praktikum im Ausmaß von 8 Stunden vor, dass Sie im Zuge der Ausbildung im WIFI Salzburg absolvieren müssen. Inhaltlich muss die Praktikumsbestätigung 8 UE Badewasseraufbereitung Praktikum ausweisen.
Für das Zeugnis Bademeister muss zudem eine 12-monatige Praxis als Badewart oder Bädertechniker absolviert werden, dh die Ausbildung können Sie nicht vorab abschließen.
Folgende Bäder stehen zur Verfügung bzw. sind vorgeschrieben:
- Paracelsus Bad Salzburg
- Aqua Salza Golling
- Erlebnis Therme Amadé Altenmarkt
- Therme/Wasserwelt Wagrain
- Tauernspa Kaprun
Wir senden Ihnen, sobald die Durchführung gewährleistet ist, die Daten eines Bades mit Ansprechpartner zu.
Bitte keine direkten Kontakt mit einem Bad aufnehmen.
Ihre Ansprechpartnerin im WIFI ist: Ursula Winter Dipl.-Fw., E-Mail: uwinter@wifisalzburg.at, Tel.: +43 662/8888-421.
- Anwenderschutz
- Toxikologie
- Physik/Chemie
- Theorie
- Gesetze
- Infoquellen
- Exkursion und praktische Übungen.
- Bäderbetreiber und deren verantwortliche Mitarbeiter im Bereich der Betreuung, Wartung und Aufsicht von Badeanlagen.
- Auch für Heil-, Wannen- und Kurbäder ist diese Norm verpflichtend.
a) Die Teilnehmer:innen müssen schwimmen können!
b) Ein Mindestalter von 18 Jahren nachweisen
d) Einen Identitätsnachweis in Form eines Meldezettels oder Passes einreichen.
e) Die Mindestanwesenheit im Kurs beträgt 80 %
Zulassung zur Prüfung für Badeaufsicht, Saunawart mit Kundenbetreuung, Badewarte für Klein- und Großbadeanlagen und Bädertechniker:
Nachweis über die Absolvierung der jeweiligen Ausbildung
Mindestalter von 18 Jahren
Einzahlungsnachweis des Kurses
Amtlicher Lichtbildausweis
Zulassung zum Bademeister:
Die Ausbildung zum Bademeister kann erst nach einer 12-monatigen Praxis als Badewart für Klein- oder Großbadeanlagen oder Bädertechniker angetreten werden.
Bitte bringen Sie am 1. Kurstag eine Kopie folgender Unterlagen mit:
Nachweis über Absolvierung der Ausbildung zum Badewart
Praxisnachweis über 12 Monate Tätigkeit als Badewart oder Bädertechniker
Einzahlungsnachweis des Kurses
Mindestalter von 18 Jahren
Amtlicher Lichtbildausweis
- Für das Antreten zur Bademeisterausbildung ist die Vorlage eines Badewartkurses für Kleinanlagen oder Großanlagen oder Bädertechniker:in nach ÖNORM S1150 (oder gleichwertige Ausbildung) erforderlich.
- Plus ein Nachweis über eine 12-monatige Praxis als Badewart oder Bädertechniker:in. Die Praxis muss tatsächlich Tätigkeiten eines Badewartes/Bädertechnikers (Anlagentechnik) beinhalten. Eine schriftliche Arbeitsbestätigung vom Betrieb muss vorgelegt werden.
- Achtung! Badewarte von Freibädern müssen, bei zB nur 4 Monate/Jahr Öffnungszeiten, einen Nachweis von 3 Saisonen vorlegen.
Je nach Art und Größe der Badeanlage können die Aufgabenbereiche des Bäderpersonals durch eine oder mehrere Personen abgedeckt werden. Die Qualifikation des Bäderpersonals und der Hilfskräfte, die in der Badeanlage eingesetzt werden, ist vom Bäderbetreiber festzulegen. Die Festlegung erfolgt anhand einer Risikoanalyse.
ANMERKUNG: Die Risikoanalyse wird in der ÖNORM EN 15288-2 geregelt.
Ing. Margarete Buchsteiner, Landesregierung Salzburg, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann/Pg.
Letzte Änderung: 18.09.2024