Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG

Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'
So wird bewertet!

Gemäß § 11 (1) des Gefahrgutbeförderungsgesetzes haben Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Wasserstraßen bzw. das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- oder Entladen umfassen, einen oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen und der Behörde die Namen ihrer Gefahrgutbeauftragten mitzuteilen. Gefahrgutbeauftragte müssen Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein.
Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'
Hinweis
Voraussetzung für den Besuch des besonderen Teils Schiene "RID":
- Absolvierter Kurs "Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Erstschulung allgemeiner Teil und besonderer Teil Straßenverkehr".
- Wenn Sie bereits einen EU-Schulungsnachweis für den besonderen Teil "Straße" besitzen, können Sie den Teil RID besuchen und die Prüfung für RID ablegen.
FAQ
Nein, die Unterlagen erhalten Sie nur im Kurs.
Nein, ein Besuch dieses Kurses ist nur nach Absolvierung der Erstschulung oder bei bereits vorhandenen EU-Schulungsnachweis möglich.
Downloads
Letzte Änderung: 04.12.2024