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Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'
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Gemäß § 11 (1) des Gefahrgutbeförderungsgesetzes haben Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Wasserstraßen bzw. das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- oder Entladen umfassen, einen oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen und der Behörde die Namen ihrer Gefahrgutbeauftragten mitzuteilen. Gefahrgutbeauftragte müssen Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein.

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 75082024
420,00 EUR Kursnummer: 75082024
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 75082014
420,00 EUR Kursnummer: 75082014

Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Hinweis
  2. FAQ
  3. Downloads
Hinweis

Voraussetzung für den Besuch des besonderen Teils Schiene "RID":

  • Absolvierter Kurs "Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Erstschulung allgemeiner Teil und besonderer Teil Straßenverkehr".
  • Wenn Sie bereits einen EU-Schulungsnachweis für den besonderen Teil "Straße" besitzen, können Sie den Teil RID besuchen und die Prüfung für RID ablegen.

Letzte Änderung: 04.12.2024