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Gemäß § 11 (1) des Gefahrgutbeförderungsgesetzes haben Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Wasserstraßen bzw. das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- oder Entladen umfassen, einen oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen und der Behörde die Namen ihrer Gefahrgutbeauftragten mitzuteilen. Gefahrgutbeauftragte müssen Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein.
Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Erstschulung für einen allgemeinen Teil und besonderer Teil Straßenverkehr
Besonderer Teil RID:
Wer zusätzlich zum allgemeinen Teil und besonderer Teil Straßenverkehr auch noch Schiene benötigt hat die Möglichkeit nach dem Kurs diesen Schulungstag zu besuchen und dann bei der Prüfung mit abzulegen.
Ihre Investition für diesen Zusatzkurs: € 350,--
Fortbildungsschulung Gefahrgutbeauftragter:
Alle 5 Jahre ist wieder eine Schulung zu besuchen. Sie können diese Fortbildungsschulung (Allgemeiner Teil und besonderer Teil Straße) im Rahmen der Erstschulung absolvieren.
Ihre Investition für diese Fortbildungsschulung: € 550,00
Ihre Investition wenn Sie auch RID brauchen: Zusätzlich € 350,00
Bemerkungen zum Unterricht
Der wichtigste Aspekt im Kurs ist, die Teilnehmer nicht nur auf die bevorstehende Prüfung, sondern unbedingt auch auf die richtige Anwendung der Gefahrgutvorschriften in der Praxis so gut wie möglich vorzubereiten.
Ja, Sie können die Fortbildungsschulung auch im Rahmen der Erstschulung absolvieren.
Nein, für die Fortbildungsschulung Gefahrgutbeauftragter bezahlen Sie nur € 550,-.
Letzte Änderung: 16.09.2024