Für Umsteiger, Neustarter und Querdenker Für Umsteiger, Neustarter und Querdenker

Für Umsteiger, Neustarter und Querdenker

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Bildungsscheck des Landes Salzburg


Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmer/innen. Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Fördervoraussetzungen
  • Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Bundesland Salzburg befinden.
  • Geringfügig beschäftigte Personen sind förderbar.
  • Der Antragsteller darf nicht über ein Studium bzw. einen Hochschulabschluss verfügen. Akademiker sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen; es sei denn, sie sind Wiedereinsteiger oder geringfügig beschäftigt oder beziehen BMS. (Kurse "Deutsch als Fremdsprache" können auch für Akademiker gefördert werden, sofern sie ihren akademischen Abschluss im Ausland absolviert haben.
  • Die Maßnahme muss der berufsorientierten Weiterbildung dienen, oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Um- oder Höherqualifizierung) sein.
  • Akademische Lehrgänge werden durch den Salzburger Bildungsscheck nicht gefördert.
  • Selbstständig Erwerbstätige mit in Summe maximal 5 Beschäftigten/Lehrlingen können den Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
  • Das Förderungsansuchen muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Ausbildung bzw. innerhalb von 3 Monaten nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden und ist auf elektronischem Weg einzubringen.
  • Die zu fördernde Bildungsmaßnahme muss in einer zertifizierten Einrichtung besucht werden. Nähere Infos über die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Höhe der Förderung

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dabei gelten folgende Förderobergrenzen:
Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung: 50% der Kurskosten, max. € 2.000,-

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