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Personen, die ein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielen und die nicht zu einer doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen nach § 125 BAO steuerliche Mindestaufzeichnungen führen. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Seminar.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Sie erwerben alle zur selbstständigen Führung und zum Abschluss einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung notwendigen Kompetenzen. Neben den theoretischen Grundlagen aus dem Umsatz- und Einkommensteuerrecht wird vor allem auf die praktische Anwendung aller bei einem Kleinbetrieb möglichen Sachverhalte Wert gelegt
Im Lehrgang entwickeln Sie folgende Kompetenzen:
- Sie können die Einnahmen und Ausgaben verbuchen.
- Sie wissen, wer eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen darf (Umsatzgrenze).
- Sie sind in der Lage, das Einkommen eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners zu ermitteln und eine Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Umsatz- und Einkommensteuererklärung zu erstellen.
- Nach diesem Lehrgang sind Sie in der Lage, die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung/Bilanzierung und Pauschalierung) zu erklären und wissen, was bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart zu tun ist.
- Sie kennen die Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie die Besonderheiten für Kleinunternehmer in Bezug auf die Umsatzsteuer. Sie wissen, was eine Steuernummer und eine UID-Nummer ist, wozu man diese braucht und wie man diese erhält.
Personen, die selbstständig die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen oder vorbereiten wollen.
Einfache Buchhaltungs-Grundkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht unbedingt notwendig
Am Ende des Kurses kann jeder Teilnehmer zu einer (freiwilligen) schriftlichen Prüfung antreten. Die Prüfung am Ende des Kurses ist in der Kursgebühr enthalten.
Letzte Änderung: 22.02.2024