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Möchten Sie im Bereich Brandschutz und der Sicherheit Ihres Unternehmens mitwirken? Dann ist die Ausbildung im Bereich Brandschutz das Richtige für Sie.
Ausbildung Brandschutz
Inhalte: Ausbildung zum Brandschutzwart
- Brandursachen und -gefahren
- Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen
- Rechte und Pflichten
- Brennbare Flüssigkeiten und Gase
- Möglichkeiten des Feuerwehreinsatzes
- Handhabung von Feuerlöschgeräten
- Prüfung
Inhalte: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
- Brandursachen, -gefahren und -fälle
- Bauliche Brandschutzmaßnahmen
- Gesetzliche Grundlagen
- Aufgaben und Tätigkeiten
- Baulicher Brandschutz
- Schutzziele
- Brandschutzeinrichtungen und -anlagen
- Brennbare Flüssigkeiten und Gase
- Brandgefahren beim Schweißen
- Möglichkeiten und Grenzen des Feuerwehreinsatzes
- Handhabung von Feuerlöschgeräten
- Abschlussprüfung
Zielgruppe
Brandschutzwart:
- Es sind keine brandtechnischen Vorkenntnisse erforderlich.
- Deutsch mindestens auf Niveau B2.
Brandschutzbeauftragter:
- Erfolgreich abgelegte Ausbildung zur/zum Brandschutzwart (Bitte bringen Sie als Nachweis Ihren Brandschutzpass oder Ihr Zeugnis mit).
- TeilnehmerInnen mit nicht deutscher Muttersprache müssen Deutsch mindestens auf Niveau B2 beherrschen.
Hinweis
Brandschutzwart:
- Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung zum Brandschutzwart ist unbefristet gültig.
- Die Ausstellung des Brandschutzpasses ist im Kurspreis inkludiert.
- Die Ausbildung zum Brandschutzwart ist Voraussetzung für den Besuch der Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten und Interventionsdienstbeauftragten.
- Zum Kurs ist ein Passfoto mitzubringen.
Brandschutzbeauftragter:
- Um zur/zum vollausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu werden, müssen Sie innerhalb von 2 Jahren nach dem positiven Abschluss dieses Kurses weiterführende Seminare zu den bei Ihnen im Betrieb eingesetzten Anlagen und nutzungsbezogene Ausbildungen (Nutzungsbezogene Weiterbildung N1, N2 oder N3 - je nach Art des Betriebs) in dem Sie als Brandschutzbeauftrage/r eingesetzt werden, absolvieren - wie z.B. einen Sonderkurs für Spital oder Pflegeeinrichtung, für besonders brandgefährdete Betriebe, für Betriebe mit großen Menschenansammlungen wie z.B. Theater, etc.
- Als vollausgebildete/r Brandschutzbeauftragte/r müssen Sie alle fünf Jahre eine Fortbildung von mind. 6 Lehreinheiten absolvieren, um Ihre Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte/r weiter ausüben zu dürfen.
Letzte Änderung: 25.07.2023