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Additive Fertigung & 3D-Druck: Innovation zum Anfassen

Die Additive Fertigung verändert die Entwicklung und Produktion von Produkten grundlegend. In diesem praxisnahen Kurs erwerben die Teilnehmenden fundierte Kenntnisse im 3D-Druck. Sie durchlaufen den gesamten Prozess – von der digitalen Konstruktion bis zum fertigen Bauteil – und verstehen die verschiedenen Verfahren sowie die einsetzbaren Materialien.

NEU
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21701016
280,00 EUR Kursnummer: 21701016

Additive Fertigung & 3D-Druck: Innovation zum Anfassen

Inhalte

Theorie:

  • Einführung in die Additive Fertigung – Technologien, Anwendungen & Vorteile
  • Materialkunde im 3D-Druck – Kunststoffe, Metalle & Spezialwerkstoffe
  • Von der digitalen Datei zum 3D-Druck – CAD-Design & Slicing-Software

Praxis:

  • Vorbereitung & Kalibrierung eines 3D-Druckers
  • Erster Druck
Zielgruppe

  • Technik- und Innovationsbegeisterte, die die Grundlagen des 3D-Drucks erlernen möchten
  • Ingenieure, Designer & Konstrukteure, die additive Fertigung für Prototyping und Produktentwicklung nutzen wollen
  • Handwerker & Modellbauer, die eigene Projekte mit 3D-Druck realisieren möchten
  • Unternehmer & Startups, die additive Fertigung in ihr Geschäftsmodell integrieren wollen
  • Lehrer, Dozenten & Studierende, die sich mit modernen Fertigungsmethoden auseinandersetzen
Förderungsmöglichkeiten

  • Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
  • Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
  • Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
  • Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
  • Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
  • Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Zu den Fördertipps

Letzte Änderung: 11.02.2025