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KFZ § 57a KFG Periodische Weiterbildung über 3,5 t Spezialkurs Bremsanlagen II
Wenn sowohl die periodische Weiterbildung bis 3,5t und dieser Kurs absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung über 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht gegeben.
Zur Sicherstellung der Begutachtungsqualität müssen alle geeigneten Personen mindestens alle drei Jahre neben der §57a KFG Periodische Weiterbildung bis 3,5 t (Kursnummer 236570x) an diesem Spezialkurs über Bremsanlagen gemäß Abs. 3 Z 3 mit einem Umfang von 8 Stunden teilnehmen.
Ziel
Wenn sowohl die periodische Weiterbildung bis 3,5t und dieser Kurs absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung über 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht gegeben.
Alle Personen, welche bereits die Grundschulung zur Durchführung der periodischen Begutachtung nach §57a über 3,5t besitzen.
100% der Veranstaltung müssen besucht werden. WICHTIG für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit.
Letzte Änderung: 16.02.2024