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In diesem Kurs erwerben Sie die notwendigen elektrotechnischen Grundlagen, damit Sie gemäß ÖVE EN 50110-1 als "Elektrotechnisch unterwiesene Person" gelten. Unternehmen, die von der Ausübung ihres Nebenrechtes zur Durchführung von Vollendungsarbeiten in Übereinstimmung mit dem § 32 der GWO idgF für den Anschluss von elektrischen Geräten, aber auch weiteren elektrischen Verbrauchern Gebrauch machen möchten, können in diesem Kurs ihre Mitarbeiter (Fachkräfte aus dem Bereich Tischlerei, Möbelhandel, Sanitär-, Heizungstechnik usw.) für die Ausführung von einfachen Tätigkeiten aus dem Fachgebiet der Elektrotechnik qualifizieren.
Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften für fachübergreifende Tätigkeiten
Die TeilnehmerInnen erlernen grundlegende elektrotechnische Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß § 32 Abs 2 GewO sowie den Umgang mit elektrotechnischen Anlagen und Geräten.
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Elektrische Maschinen und Geräte
- Messtechnik
- Technische Dokumentation
- Installationstechnik und Vorschriften
- Sicherheit und Erste Hilfe
- Ziel dieser Ausbildung ist die Unterstützung von Elektrotechnik-Fachkräften im operativen Einsatz
Diese Ausbildung kann als elektrotechnischer und sicherheitstechnischer Teil der Einschulung für "Unterwiesene Personen" nach der OVE EN 50110-1 genutzt werden.
Die konkrete Unterweisung auf die Tätigkeit, die Risiken und die Vermeidung von spezifischen Gefahren sowie die praktische Überprüfung hat durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen.
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Kontaktieren Sie Barbara Strobl für mehr Informationen zu Trainings, Coachings oder Workshops.
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 24.10.2024