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Sie sind Neueinsteiger oder haben vor 5 - 10 Jahren die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten absolviert?
Dann können Sie sich mit diesem Seminar auf den neusten Stand der Lasersicherheit und gesetzlichen Bestimmungen bringen!
Gemäß VOPST u. ON S 1100
Die Verordnung Optische Strahlung VOPST fordert eine fachkundige Person bei Anwendung von Lasern. Sie erhalten umfassende Kenntnis über die Grundlagen der Laserphysik, die direkte und indirekte Gefährdungspotenziale beim Betrieb von Lasereinrichtungen.
Der Laser findet in der Chirurgie, der Augen- und Zahnheilkunde, Dermatologie, Gynäkologie, Urologie aber auch in der Diagnostik seine Verwendung.
Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für medizinische Anwendungen EN 60825-1 (2014) und ONS 1100
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
- Laserprinzip
- Rechtliche Grundlagen der Lasersicherheit
- Unfallrisiken und Gesundheitsgefahren
- Klassifizierung und Evaluierung von Laseranwendungen
- Lasergefahrenbereich und Kennzeichnung von Laser
- Bauliche sowie technische Maßnahmen im Lasereingriffsraum
- Persönliche Schutzmaßnahmen (Laserschutzbrillen)
Dieses Seminar richtet sich an Ärzte und Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen, die Laser in ihrem Fachgebiet anwenden.
Ärztinnen und Ärzte die Laser in der Medizin verwenden
- Medizinisches Fachpersonal
- Medizintechniker
- Sicherheitstechniker (SFK)
- Technische Sicherheitsbeauftragte (TSB)
Diese Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie das Zeugnis "Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen laut EN 60 825 -1:2014 und ONS 1100".
- Der Arbeitgeber hat sicher zu stellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messung und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
- Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
"Der Vortragende hat die Teilnehmer in einer optimalen und spannenden Weise mitgenommen und für das Thema begeistert." (17.10.2019)
"Der Vortragende hat die Teilnehmer in optimaler Weise mitgenommen" (17.10.2019)
"Danke!" (17.10.2019)
"Ein großes Lob und Dankeschön an Herrn Dipl.Ing. Brusl!" (18.10.2018)
"Herr DI Strassl hat uns ebenfalls ausgezeichnet unterrichtet! Insgesamt eine sehr empfehlenswerte Fortbildung" (18.10.2018)
"Sehr kompetente Vortragende" (02.03.2017)
"Sehr praxisbezogen, sehr effektiv" (02.03.2018)
Klingt interessant?
Kontaktieren Sie Barbara Strobl für mehr Informationen zu Trainings, Coachings oder Workshops.
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 01.08.2024