Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass Gewerbetreibende für eine artgemäße, tiergerechte Haltung und den Schutz der gehaltenen Tiere verantwortlich sind. Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Hunde, Katzen oder Frettchen halten möchten, bereitet Sie dieser Kurs auf die laut Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung BGBl.II Nr.139/2018 notwendige Prüfung vor.
Tierhaltung und Tierschutz - Modul 1_Live Online
Als Besitzerin bzw. Besitzer einer Tierpension bzw. Betreuungsperson eines Tierheimes sind Sie verantwortlich für die artgemäße Haltung und den Schutz der Ihnen anvertrauten Tiere. Sie unterliegen daher von Gesetzes wegen besonderen Bestimmungen. So sind Sie verpflichtet, sich Kenntnisse über die tiergerechte Tierhaltung anzueignen. Alternativ können Sie eine Person beschäftigen, welche über das geforderte Wissen verfügt. Diese Kenntnisse sind mit einer Prüfung nachzuweisen.
Der Kurs Tierhaltung und Tierschutz Modul 1 für Tierpensions-Betreiber bereitet Sie auf die Prüfung vor, die als Nachweis Ihrer Kompetenzen für die Haltung von Hunden, Katzen und Frettchen gilt. Dieser Kurs behandelt folgende Themen:
Recht: Firmengründung, Bewilligungen, Tierschutz, Tierhaltung, Tierseuchen, landespolizeiliche Bestimmungen, Schadenersatz
Grundlagen der Hygiene und Immunologie
Grundlagen der Infektionskunde, Entstehung von Krankheiten
Grundlagen der Tierernährung, Anatomie, Physiologie
Grundlagen der Tierhaltung von Hunden, Katzen und Frettchen
Der Grundlagenkurs Tierhaltung und Tierschutz in Tierpensionen Modul 1 bereitet Sie auf die Haltung von Hunden, Katzen und Frettchen im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit vor.
Möchten Sie weitere Tierarten betreuen, müssen Sie den weiterführenden Kurs Tierhaltung und Tierschutz Modul 2 absolvieren.
Die Tätigkeit der Tierhaltung ist ein freies Gewerbe. Allerdings bedarf es neben einer Bewilligung nach § 23 Tierschutzgesetz insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung. In dieser sind einerseits die Anforderungen an die Räumlichkeiten und Unterkünfte in denen Tiere gehalten werden und andererseits die Qualifizierung des Betreuungspersonals der Tiere geregelt.
Der Lehrgang beruht auf den gesetzlichen Grundlagen der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung, BGBl II Nr. 139/2018 vom 29.06.18.
insb. Anlage 3 zu § 10 Z 4 "Lehrgang über Tierhaltung und Tierschutz" und schließt mit einem WIFI-Zeugnis ab. Mit dem Zertifikat weisen die Teilnehmer die erforderliche Eignung, Kenntnisse und berufliche Fähigkeiten zur Betreuung von Tieren nach und sind berechtigt, entweder selbst Einrichtungen wie beispielsweise eine Tierpension zu führen oder in einer Tierhaltungseinrichtung als qualifizierte Betreuungsperson zu arbeiten.
Ablauf: Homestudies über die WIFI-Lernplattform zzgl. Zoom Conferences
Mitarbeiter und Eigentümer von Tierheimen, Tierpensionen,Tierasylen und Gnadenhöfen sowie von Einrichtungen, in denen Tiere im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden.
Am Ende des Lehrganges legen die TeilnehmerInnen eine elektronische Prüfung ab. Bei positivem Erfolg erhalten Sie das WIFI-Zeugnis – einen anerkannten Qualifikationsnachweis im Tierhaltungs- und Tierschutzbereich.
Bei positiven Abschluss erhalten Sie ein WIFI-Zeugnis.
Prüfung:
VA: 32603013 (M1 + M2)
VA: 32603023 (M1 + M2)
Förderungen:
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien des Bildungsschecks vom Land Salzburg. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Unter www.wifisalzburg.at/foerderungen finden Sie die aktuellen Informationen.
Mag. Mario Wolfram, Wien
Letzte Änderung: 18.09.2024