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Bei der Vielfalt von mehr als 600.000 verschiedenen Medizinprodukten ist die medizinische und medizintechnische Sachkenntnis und regelmäßige Schulung der Behörde gegenüber auf Verlangen nachzuweisen.
Sie wissen über die rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung, Aufbereitung und den Handel mit Medizinprodukten gemäß § 94 GewO Bescheid.
Ausbildung Medizinprodukteberater:in
Sie sind als Medizinprodukteberater im Medizinproduktegesetz geregelte Außendienstmitarbeiter, der für ein Unternehmen aus dem Bereich der Herstellung, Aufbereitung und/oder dem Vertrieb von Medizinprodukten tätig ist.
Sie bereiten sich auf Ihre künftigen Aufgaben vor: Information und Beratung von beruflich in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätigem Personal (wie z.B. Ärzte, Krankenpflegepersonal, Techniker etc.), als Verbindungsglied zwischen Lieferanten und Anwendern.
Sie können Ihre Produkte erklären, weisen in deren sichere Handhabung ein und dokumentieren Informationen beim Einarbeiten des medizinischen Personals für das eigene Unternehmen (z.B. zu Meldezwecken, für den Sicherheitsbeauftragten der Firma, für Produktverbesserungen etc.).
Aus den Anwender- und Betreiberkreisen melden Sie Vorkommnisse, Nebenwirkungen, technische Mängel, Gegenanzeigen, Verfälschungen oder sonstige Risiken.
- Kenntnis der EU-Richtlinien
- Medizinproduktegesetz
- Verordnungen, Normen
- medizinische und anatomische Grundkenntnisse und Fachausdrücke
- CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten
- Post Market Surveillance
- Qualitätsmanagement.
- Behörden und Einrichtungen des Gesundheitswesens
- relevante Auszüge aus Gesetzen: Arzneimittelgesetz (AMG), Elektrotechnikgesetz (ETG), Maß- und Eichgesetz (MEG), Krankenanstaltengesetz (KAG), Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), Gehobene Medizinisch-Technische Dienste-Gesetz (MTDG), Kardiotechnikergesetz (KTG), Kranken- und Kuranstaltengesetz (KaKuG), Preisgesetz, Vergabegesetze.
Personen, die im Vertriebs- oder Außendienst mit Medizinprodukten beschäftigt sind und für die damit verbundene Beratungsleistung.
Naturwissenschaftlich, medizinisch oder medizintechnisch ausgebildete Personen bzw. Personen mit medizinischen und/oder technischen Grundkenntnissen.
Letzte Änderung: 11.12.2024