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Zusatzprüfung Bürokaufmann:frau - Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung
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100 Lehrlingsförderung
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 21,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 39001024
500,00 EUR Kursnummer: 39001024
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 21,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 39001014
500,00 EUR Kursnummer: 39001014

Zusatzprüfung Bürokaufmann:frau - Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung

Inhalte

  • Allgemeiner Schriftverkehr (WORD), z.B. Ein- oder Verkauf, Angebot, Lieferung, Reklamation, Urgenz, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages
  • Kalkulationen (EXCEL)
  • Buchführung
  • Zahlungsverkehr
  • Kassabuch
  • Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft
  • Büroorganisation
  • Werbung und Marketing
Zielgruppe

Prüfungskandidaten, die bereits eine kaufmännische Lehrabschlussprüfung haben und die Zusatzprüfung zum Lehrabschluss Bürokaufmann im WIFI ablegen wollen.

Hinweis

Beachten Sie bitte, dass die Prüfung am Computer geschrieben wird.
Notwendig sind dafür MS-Office Kenntnisse.

Im Preis inkludiert ist ein kombinierter Skriptensatz zu € 40,--, speziell mit Übungsbeispielen für die Lehrabschlussprüfung.

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg
Tel. 0662/8888-277, E-Mail: sposch@wks.at

Förderungsmöglichkeiten

  • Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
  • Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
  • Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
  • Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
  • Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
  • Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Zu den Fördertipps

Letzte Änderung: 18.09.2024