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Die professionelle, von Experten geleitete Vorbereitung ermöglicht eine erfolgreiche Absolvierung der Lehrabschlussprüfung im Bereich Einzelhandel auf dem Weg der ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.
Erfolgreiche Absolvierung der Lehrabschlussprüfung im Bereich Einzelhandel auf dem Weg der ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.
- Sie werden optimal auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet und vertiefen Ihr Wissen
- Sie können den Lehrgang berufsbegleitend absolvieren
- Sie tauschen sich im Kurs mit Kollegen aus
- Informationen zur Lehrabschlussprüfung
- Tipps für das Fachgespräch
- Geschäftsfall (Theoretische Prüfung)
- Projektarbeit
- Verkaufsgespräch und Kundenberatung
- Reklamationsbehandlung
- Verkaufsförderung und Warenpräsentation
- Warenbeschaffung
- Einzelhandels-Ausbildungsverordnung
- Angestellte des Einzelhandels, welche die Lehrabschlussprüfung im 2. Bildungsweg absolvieren möchten.
- Lehrlinge im 3. Lehrjahr, die eine intensive Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung in Anspruch nehmen wollen
- Für Wiederholer und Interessierte aus dem Einzelhandel
Eine ausnahmsweise Zulassung zur ordentlichen Lehrabschlussprüfung ist für Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr sowie mit einer einschlägigen Berufspraxis von mindestens 1,5 Jahren vorgesehen.
Die Fachkunde im Bereich der Textil- oder Lebensmittelbranche ist je nach angestrebtem Bereich im Selbststudium zu erlernen. Sie werden jedoch zu Beginn des Kurses mit den prüfungsrelevanten Büchern von uns ausgestattet.
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg
Tel. 0662/8888-476, E-Mail: mpoeckl@wks.at
Mag. Gerhard Giermaier, Geretsberg
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 18.09.2024