Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Fremdenführer/-innen sind wichtige Repräsentanten unseres Landes. Sie vermitteln das kulturelle Erbe und tragen wesentlich dazu bei, dass sich unsere Gäste wohlfühlen und gerne wiederkommen. Um Qualität auf hohem Niveau zu gewährleisten, sind bestausgebildete Fremdenführer/-innen unerlässlich.
Dieser Lehrgang zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung leistet dazu schon seit Langem seinen sehr praktikablen Beitrag. Die drei Semester dieser Weiterbildung sind systematisch aufgebaut. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die praktische Arbeit. Durch Exkursionen, Museumsbesuche, Kommunikationstrainings und geschichtliches Wissen erhalten und stärken Sie die Kompetenzen, die Sie nach Abschluss dieser Ausbildung als Fremdenführer/-in im Umgang mit Menschen auszeichnen.D
Der Besuch dieses Vorbereitungskurses ist für den Prüfungsantritt verpflichtend und mit einer Anwesenheitspflicht von 75% belegt.
Ausbildung zum/zur Fremdenführer:in - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung nach der europäischen Norm EN 15565:2008
Sie wollen staatlich geprüfte Fremdenführer/innen werden und freuen sich, unseren Besuchern Salzburg, seine reichhaltige Geschichte und Kultur näher zu bringen. Und niemand kennt neben den historischen und kulturellen Besonderheiten unserer Heimat so viele „Gschichtln' und Anekdoten wie Sie als Fremdenführer.
Dann sind Sie genau richtig!
Zertifizierung als Qualitätsmerkmal
Der Lehrgang entspricht den Richtlinien der europäischen Norm EN 15565:2008 und ist mit der Zertifizierungsnr.: S 000441 von Austrian Standards Plus GmbH in einem Audit geprüft und bestätigt worden.
- Theoretisches Wissen: Weltgeschichte und Kultur - Religionen und philosophische Bewegungen - Kunstgeschichte und Architektur - Grundlagen der Geografie (physische und Humangeografie) - Berufsethik - Führungstechniken und -fertigkeiten - unternehmerische Kenntnisse und Fertigkeiten - juristische Aspekte.
- Gebietsspezifische Themen: Geschichte - politische Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte - Archäologie - Kunstgeschichte - Architektur - Natur und Umwelt. Kultur: Literatur- und Sprachwissenschaft - Sitten und Gebräuche.
- Wirtschaft und Wirtschaftsentwicklung nach Sektoren: Land - und Forstwirtschaft (Weinbau) - Gewerbe/Industrie - Dienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung des Tourismus.
- Grundlagen des österreichischen Gesellschaftsystems: Politische Bildung - Bildungssystem - Sozial- und Gesundheitssystem - Wissenschaft - Essen und Trinken.
- Praktische Ausbildung: Übungstouren mit dem Reisebus - Ortsbegehungen - Referate - Rundgänge - Exkursionen.
- Kompetenzen Check: Es werden in allen Semestern in allen Gegenständen WIFI-interne Testungen durchgeführt. Diese können in Form einer schriftlichen Prüfung (Multiple Choice), einer mündlichen oder praktischen Prüfung stattfinden.
- Hausarbeiten/Bildungspass: Sie erhalten zu Beginn der Ausbildung einen Bildungspass der am Ende des Lehrgangs einzureichen ist. In diesem Bildungspass weisen Sie über die Dauer von 3 Semester zusätzlich 90 LE nach z.B.: Führungen, Museumsbesuche, Planung von Stadtspaziergängen und Präsentation, Hausarbeiten, Vorbereitung von Probeführungen u.v.m. Dieser Bildungspass gilt als Dokumentationsnachweis für das österreichische Normungsinstitut.
Terminübersicht über die festen Anwesenheitszeiten:
1. Semester: 21.10.2024 - 18.02.2025, Mo-Mi 18.30-21.30 Uhr2. Semester: 03.03.2025 - 16.07.2025, Mo-Mi 18.30-21.30 Uhr
3. Semester: 29.09.2025 - 11.03.2026, Mo-Mi 18.30-21.30 Uhr
Zusätzlich stehen ab dem 2. Semester geplante und begleitete Führungen, teils auch am Wochenende, auf dem Plan.
Sprachgewandte, extrovertierte Personen, die das Fremdenführergewerbe selbstständig oder im Angestelltenverhältnis ausführen wollen.
- Gute Allgemeinbildung
- Eine Fremdsprache (muttersprachliches Niveau)
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Anmeldung
Bei der Anmeldung zum Kurs ist eine Strafregisterbescheinigung vorzulegen ,die nicht älter als drei Monate sein darf.
Zusätzlich werden Exkursionen durchgeführt, die an Freitagen, Samstagen und teilweise auch Sonntagen stattfinden können!
RIS - Fremdenführer Verordnung, Fassung vom 5.8.2024:
- §1(1) Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fremdenführer (§94 Z 21 GewO 1994) wird durch Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss des festgesetzten Lehrgangs für Fremdenführer und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung erbracht.
Letzte Änderung: 18.09.2024