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Beim Anblick eines Backwerkes sollte uns das Wasser im Mund zusammenlaufen. Für diese nicht immer leichte Aufgabe muss man einiges beachten: Wirtschaftlichkeit, Handwerklichkeit und Sauberkeit am Arbeitsplatz.
Patisserie-Ausbildung
Sie können warme und kalte Desserts sowie Backwerke professionell zubereiten.
Die Zubereitung von
- Massen
- Teigen
- Mousse
- Cremes
- Speiseeis
- Sorbet
- Parfait
- Torten und Dekors
- Früchtedesserts
- Früchtesaucen
- Einfache, schnelle Garnituren
- Anrichten von Tellern
- Mit pasteurisierten Eiern arbeiten
Warme und kalte Mehlspeisen sowie Desserts als entzückende Bereicherung für die Sinne und den Gaumen.
Hinweis
Bitte achten Sie auf eine adäquate Berufsbekleidung!
Ziel
Professionalität in der Zubereitung von warmen und kalten Desserts sowie Backwerken.
Köche und Mitarbeiter aus der Konditorei, Bäckerei und beruflich Interessierte, die eine große Begabung für Desserts und Backwerke mitbringen.
Daniela Baumgartner, Konditormeisterin Salzburg
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- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 09.10.2024