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Restaurantfachkraft - Vorbereitungskurs auf die praktische Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungs
Gelernt ist gelernt! Holen Sie Ihren Lehrabschluss nach! Als Restaurantfachkraft auf dem zweiten Bildungsweg zählen Sie zu jenen Fachkräften, die die Branche dringend sucht. Sie öffnen sich damit neue berufliche Möglichkeiten, die Ihnen als angelernte Kraft vielleicht nicht zur Verfügung stehen.

Restaurantfachkraft - Vorbereitungskurs auf die praktische Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungs
Inhalte
Gelernt ist gelernt! Das ist Ihr Weg zum außerordentlichen Lehrabschluss. Das ist DIE Chance für alle, die eine Lehre abgebrochen haben oder nur angelernt sind, endlich auch einen offiziellen Lehrabschluss zu erlangen. Damit öffnen sich ganz neue berufliche Möglichkeiten, die sich – bei entsprechendem Engagement – nicht zuletzt auch im Finanziellen niederschlagen.
Damit bereiten Sie sich punktgenau auf den praktischen Teil der Lehrabschlussprüfung vor. Für den Antritt zur außerordentlichen LAP sind 18 Monate einschlägige Berufspraxis erforderlich.
Inhalte:
Damit bereiten Sie sich punktgenau auf den praktischen Teil der Lehrabschlussprüfung vor. Für den Antritt zur außerordentlichen LAP sind 18 Monate einschlägige Berufspraxis erforderlich.
Inhalte:
- Gästebetreuung: fachgerechte Menüerstellung mit Getränkebegleitung
- Kommunikation mit dem Gast
- Mise en place
- Fachgerechtes Speisen- und Getränkeservice
- Weinservice, Kaffeeservice
- Gläserkunde, Inventarkunde
- Barmixen
- Getränke- und Warenkunde
- Flambieren, Filetieren, Marinieren, Tranchieren
- Käseservice
- Hygiene/HACCP
Zielgruppe
Angelernte Servicekräfte, Köche, Systemgastronomen, Hotel- und Gastgewerbeassistenten
Wichtig: Für den Antritt zur außerordentlichen LAP sind 18 Monate einschlägige Berufspraxis (bestätigt durch einen oder mehrere Betriebe) erforderlich. Für den Besuch des Kurses müssen die 18 Monate noch nicht erreicht sein.
Wichtig: Für den Antritt zur außerordentlichen LAP sind 18 Monate einschlägige Berufspraxis (bestätigt durch einen oder mehrere Betriebe) erforderlich. Für den Besuch des Kurses müssen die 18 Monate noch nicht erreicht sein.
Voraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Nachweis von mindestens 1,5 Jahren einschlägiger Praxis Vollzeit
- 75 % Anwesenheit im Vorbereitungskurs
Hinweis
Seminarleitung
Christopher Angerer, Bad Hofgastein
Förderungsmöglichkeiten
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 06.03.2025