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Für Sie als Absolvent der TU, der HTL sowie der Werkmeisterschule der Studien- bzw. Fachrichtung Elektrotechnik ist dieser Lehrgang die Voraussetzung für den Erwerb des Befähigungsnachweises für das Gewerbe der Elektrotechnik.
Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften als Voraussetzung für den Gewerbezugang
Ablegen der schriftlichen Prüfung über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften als Teilvoraussetzung zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Gewerbe der Elektrotechniker (BGBl. 972/94).
Wirkungen des elektrischen Stroms auf den Menschen, Erste Hilfe bei Elektrounfällen - Stromausbreitung im Erdreich, Spannungstrichter, Erder, Schrittspannung - Fehlerspannung und Berührungsspannung, Potentialausgleich - Messung und Prüfung von Erdern - Leitungsschutz, Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter - Elektrotechnikgesetz, ÖVE-Vorschriften, nationale und internationale elektrotechnische Sicherheitsvorschriften, Vorschriften über die Normalisierung und Typisierung (SNT-Vorschriften), Normen, Vorschriften über Unfallverhütung und Arbeitsschutz - elektronisches Prüfwesen - Errichtungsvorschriften für Niederspannungsanlagen (ausgenommen Schutzmaßnahmen) - Errichtungsvorschriften für Hochspannungsanlagen - Errichtungsvorschriften für Blitzschutzanlagen - Schutzmaßnahmen in den Niederspannungsanlagen (Schutzkleinspannung, Schutztrennung, Schutzisolierung, Schutzerdung, Nullung, Schutzleitungssystem, FI-Schutzschaltung, Prüfung der Schutzmaßnahmen, Reparatur von Geräten) - Praktische Übungen (Erdungsmessung, Bestimmung des spezifischen Erdungswiderstandes, Schleifenwiderstandsmessungen, Prüfung der FI-Schutzschaltung, Prüfung des Potentialausgleiches, Isolationswiderstandsmessungen)
Für Absolventen der Werkmeisterschule, HTL oder (Fach-) Hochschule, die den Zugang zum Gewerbe der Elektrotechnik anstreben. Ausbildung gemäß Elektrotechnikzugangs-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben. Anlage 1 der Elektrotechnikzugangsverordnung, BGBL. 2/41 aus 2003.
Personen, die die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Elektrotechnik ablegen möchten oder abgelegt haben und den Meisterkurs Elektrotechnik im WIFI Salzburg besucht haben, benötigen diesen Kurs nicht.
Sie erhalten die aktuelle TAEV mit den Ausführungsbestimmungen.
Klingt interessant?
Kontaktieren Sie Barbara Strobl für mehr Informationen zu Trainings, Coachings oder Workshops.
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 24.10.2024