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Das Versicherungswesen umfasst viele sehr spezielle Bereiche. Darum bietet das WIFI Salzburg, in enger Zusammenarbeit mit der Landesstelle der Bildungsakademie der österreichischen Versicherungswirtschaft (BÖV), diesen Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung für den Versicherungskaufmann/die Versicherungskauffrau an.
Versicherungskauffrau/-mann und Versicherungsfachfrau/-mann
Sie schaffen sich ein Basiswissen über versicherungsrechtliche Themen und sind damit optimal auf die Lehrabschlussprüfung bzw. die BÖV-Prüfung vorbereitet.
- Allgemeine Themenbereiche
- Allgemeine Haftpflicht
- Rechtsschutzversicherung
- Vermögensversicherung
- Sachversicherung
- Handel, Gewerbe- und Landwirtschaftsversicherung
- Kfz-Versicherung, Leasing, RS sowie Kfz Schadenliquidierung
- Steuern
- Sozialversicherung
- Unfall-, Kranken-, Lebens- und Personenversicherung
- Unternehmerisches Basiswissen
- Verkauf und Kommunikation
- Büro, Kommunikation und Organisation
- Gesprächskompetenz
- Versicherungsaufsichtsrecht
- Wirtschaftskunde
- Kaufmännisches Rechnen
- Grundlagen der Prämienberechnung und Rechtsformen
- Spezielle Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Lehrabschlussprüfung.
- Alle, die sich auf die Lehrabschlussprüfung für den Versicherungskaufmann/die Versicherungskauffrau vorbereiten wollen.
- Personen, die sich auf die BÖV-Außendienstprüfung vorbereiten wollen.
Zulassung zur Lehrabschlussprüfung:
- Vollendetes 18. Lebensjahr und mindestens 18-monatige einschlägige Berufspraxis
- Kaufmännischer Lehrabschluss
BÖV Außendienstprüfung:
Keine Voraussetzungen notwendig.
Die Kosten verstehen sich inklusive Unterlagen und exklusive Prüfungsgebühr.
Prüfungen:
Lehrabschlussprüfung: Anmeldung über die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg. Siehe hier
BÖV-Prüfung: Anmeldung zur Prüfung.
Siehe www.boev.at
Aus diesem Kurs werden 15 h (Fach- und Spartenkompetenz und Rechtskompetenz) anerkannt. Es wird direkt im Lehrgang geklärt, ob und wer diesen Nachweis benötigt.
Ja, eine Teilnahme am Kurs ist möglich, allerdings kann die Lehrabschlussprüfung erst nach Nachweis der 18 Monate abgelegt werden.
Letzte Änderung: 20.11.2024