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In der Ausbildung zum Heilmasseur werden die Kenntnisse der Ausbildung zum medizinischen Masseur vertieft. Oberstes Ziel ist die Vorbereitung für die therapeutische und freiberufliche Tätigkeit am Kranken.
Aufschulung zum freiberuflichen Heilmasseur
- Recht und Ethik
- Pathologie
- Hygiene und Umweltschutz
- Erste Hilfe
- allgemeine Physik
- Kommunikation
- Dokumentation
- Massagetechniken zu Heilzwecken
- TUINA 1+2
- Kinesio Taping
- Dehntechniken
- Querfriktionen
- Faszientechniken
- Ohrakupunktmassage
Personen mit dem Status 'Medizinischer Masseur".
Abgeschlossene Ausbildung zum Heilbademeister und Heilmasseur vor dem 01.04.2003, oder Abschluss als medizinischer Masseur, Gesundheitszeugnis, das zum Zeitpunkt der Einbringung nicht älter als 4 Wochen sein darf und ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einbringung. Besuch eines Informationsabends oder Aufnahmegespräch.
Heilbademeister und Heilmasseure, die die Prüfung vor dem 01.04.2003 abgelegt haben, gelten als 'Medizinische Masseure'. Nach dieser Aufschulung dürfen Sie freiberuflich am Kranken arbeiten. Die Patienten können nach erbrachter Leistung mit dem Krankenversicherungsträger rückverrechnen.
Personen, die zur kommissionellen Prüfung zum medizinischen Masseur antreten, müssen nach § 42 MMHmG eine Gebühr entrichten (€ 70,-).
Letzte Änderung: 12.11.2024