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Ausbildung Gefahrgutbeauftragter
- Inhalte: Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Erstschulung für einen allgemeinen Teil und besonderer Teil Straßenverkehr
- Inhalte: Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'
- Inhalte: Übungstag Prüfung Gefahrgutbeauftragter
- Inhalte: Prüfung Gefahrgutbeauftragter - Allgemeiner Teil und besonderer Teil Straßenverkehr
- Inhalte: Prüfung Gefahrgutbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'
Unternehmen, Betriebe oder Behörden, die mit Gefahrgut umgehen, Gefahrgut verpacken, befüllen, kennzeichnen, beladen, versenden oder selbst auf der Straße, Schiene oder auf Wasserstraßen befördern, benötigen qualifizierte Personen als Sicherheitsberater/innen für die Gefahrgutbeförderung.
Für eine Zulassung zur Prüfung ist eine Anwesenheit von 100 % erforderlich.
Themen:
- Aufgaben eines/einer Gefahrgutbeauftragten
- Rechts- und Verwaltungsvorschriften (ADR, GGBG, GGBV)
- Klassifizierung gefährlicher Güter
- Verpackungsvorschriften
- Versandarten und Abfertigungsbeschränkungen
- Vorsichtsmaßnahmen beim Zusammenladen
- Mitzuführende Papiere
- Überwachungspflichten
- Praxisbeispiele
Hinweis:
Fortbildungsschulung Gefahrgutbeauftragter:
Alle 5 Jahre ist wieder eine Schulung zu besuchen. Sie können diese Fortbildungsschulung (Allgemeiner Teil und besonderer Teil Straße) im Rahmen der Erstschulung absolvieren.
Ihre Investition für diese Fortbildungsschulung: € 550,00
Ihre Investition, wenn Sie auch RID brauchen: zusätzlich € 420,00
Besonderer Teil RID:
Wer zusätzlich zum allgemeinen Teil und besonderer Teil Straßenverkehr auch noch Schiene benötigt hat die Möglichkeit nach dem Kurs diesen Schulungstag zu besuchen und dann bei der Prüfung mit abzulegen. Dieser Teil kann nur im Zusammenhang mit der Erstschulung und besonderer Teil "Straße" besucht werden.
Ihre Investition für diesen Zusatzkurs: € 420,--
Bemerkungen zum Unterricht
Der wichtigste Aspekt im Kurs ist, die Teilnehmer nicht nur auf die bevorstehende Prüfung, sondern unbedingt auch auf die richtige Anwendung der Gefahrgutvorschriften in der Praxis so gut wie möglich vorzubereiten.
Für eine Zulassung zur Prüfung ist eine Anwesenheit von 100 % erforderlich.
Hinweis:
Voraussetzung für den Besuch des besonderen Teils Schiene "RID":
- Absolvierter Kurs "Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Erstschulung allgemeiner Teil und besonderer Teil Straßenverkehr".
Hinweis: Kann nur in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeauftragten-Grundausbildung absolviert werden.
Eine Teilnahme an diesem Übungstag ist freiwillig.
Letzte Änderung: 02.04.2025