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Bildungsscheck des Landes Salzburg
Förderungsrichtlinie 2024
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit in aktuellen und zukünftigen Tätigkeitsfeldern.
Wer wird gefördert?
Folgender Personenkreis wird gefördert, der zum Zeitpunkt des Kursbeginns den Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg hat:
- Arbeitnehmer:innen
- freie Dienstnehmer:innen
- geringfügig Beschäftigte
- Lehrlinge
- Personen die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren
- Wiedereinsteigende
- Arbeitslose
- selbstständig Erwerbstätige mit in Summe max. fünf Beschäftigten/Lehrlingen
- Bezieher:innen von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld
- Sozialunterstützungsbezieher:innen
Was wird gefördert?
Es werden ausschließlich berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Förderbar sind ausschließlich Kurskosten, somit das an die Bildungseinrichtung überwiesene Entgelt für die Kursteilnahme
Welche Voraussetzungen/Bedingungen sind zu erfüllen?
- 75 % der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme von der Bildungseinrichtung bestätigt werden. Die zur Förderung eingereichten Kosten müssen den Antragstellenden persönlich erwachsen sein. Kosten, welche die Antragstellerinnen und Antragsteller nicht selbst bezahlt haben, sind nicht förderfähig.
- Onlinekurse werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung eine mindestens 30%ige physische Anwesenheit an einem Kursort der Bildungseinrichtung erfordert. Kurse, die zu 100 % online stattfinden, werden nur gefördert, wenn das angeeignete Wissen durch eine Prüfung mit physischer Anwesenheit unter Aufsicht in einer Bildungseinrichtung abgefragt wird. Die Bildungseinrichtung hat zu belegen, dass die Prüfung in dieser Form abgehalten wurde.
Wie hoch sind die Förderbeiträge?
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dabei gelten folgende Förderobergrenzen:50 % der Kurskosten, max. | EUR 1.100 |
Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns: 50 % der Kurskosten max. | EUR 1.400 |
Personen über 18 zum Zeitpunkt des Kursbeginns mit der Pflichtschule als höchstem Abschluss, 80 % der Kurskosten, max. | EUR 2.200 |
Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und Unternehmerprüfung: 50 % der Kurskosten, max. | EUR 2.200 |
Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung: 50 % der Kurskosten, max. | EUR 2.200 |
Ausbildungen zur Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Diplompflegekraft: 50 % der Kurskosten, max. | EUR 2.200 |
Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenz mit mind. 200 Stunden Kursdauer: 50 % der Kurskosten, max. | EUR 2.200 |
Für andere Kurse im IT-Bereich (z.B. Mediendesign, Grafikdesign und Fotografie) liegt die Förderobergrenze bei max. | EUR 1.100 |
Wie kann das Förderansuchen gestellt werden?
Das Förderungsansuchen kann vor Beginn, muss aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach Kursende oder abgelegter Prüfung eingebracht werden. Das Ansuchen ist auf elektronischem Weg über die Website einzubringen.Zum Online-Förderantrag