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Steuervorteile durch Weiterbildung
Als Werbungskosten:
Unselbstständig Erwerbstätige können ihre Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten (d.h. die Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.
Nähere Infos über Steuervorteile finden Sie hier.
Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar, weitere steuerliche Informationen finden Sie unter: www.wko.at/steuern und www.bmf.gv.at/steuern