Förderungen für Privatpersonen Förderungen für Privatpersonen

Förderungen für Privatpersonen

Das WIFI Salzburg sowie die Zweigstellen in Pongau, Pinzgau und Lungau sind nach den internationalen Qualitätsstandards EN/ISO 9001 zertifiziert. Mit dieser Zertifizierung ist das WIFI auch Ö-Cert-Qualitätsanbierter und ermöglicht Ihnen den Zugang zu Fördermaßnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderungen, Finanzierungshilfen und steuerlichen Vorteile zusammengefasst.

Der Salzburger Bildungsscheck fördert berufsorientierte Weiterbildungen und Ausbildungen für Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg. 

Gefördert werden Arbeitnehme:innen, freie Dienstnehmer:innen, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren, Wiedereinsteiger:innen, Arbeitslose, selbstständig Erwerbstätige mit in Summe max. 5 Beschäftigten/Lehrlingen, Bezieher:innen von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld sowie Sozialunterstützungsbezieher:innen. Akademiker:innen sind bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen.

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten bzw. 80% der Kurskursen für Antragsteller:innen ohne abgeschlossene Ausbildung, wobei folgende Höchstbeträge festgelegt sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse € 1.100 ,-
  • Kurse von Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns € 1.400,-
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (ohne Berufsausbildung bzw. nur Pflichtschulabschluss) € 2.200,-
  • Meister- oder Befähigungsprüfung, Unternehmer:innen-Ausbildung € 2.200,-
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung € 2.200,-
  • Ausbildungen zur Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplompflegekraft: € 2.200,-
  • Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenz für mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.000,-
  • Für andere Kurse im IT-Bereich (z.B. Mediendesign, Grafikdesign und Fotografie): €1.100,-
  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 200 werden nicht gefördert.
Mehr Informationen zur Förderungsrichtline 2024.

Ziel dieser Förderaktion ist es, Personen zu motivieren, Meister- und Befähigungsprüfungen in Handwerk und Gewerbe abzulegen und dadurch ihre persönliche Qualifikation zu stärken. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

  • Prüfungsgebühr: Die Prüfungsgebühr für den ersten und zweiten Antritt übernimmt der Bund. Daher entstehen für Sie für die Prüfung keine Kosten.
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und Unternehmerprüfung: 50% der Kurskosten, max. € 2.200,-
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen unter Meisterscheck zusammengefasst.

Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich verfügen, können eine Förderung durch den ÖIF (Österreichischer Ingegrationsfonds) erhalten. Förderbar sind ausschließlich die entstanden Kosten für die tatsächlich abgehaltenen Lehreinheiten des jeweiligen Deutschkurses. 

Mehr Informationen unter www.integrationsfonds.at/sprache/deutschkursfoerderung/.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet eine breite Palette an Unterstützungen und Förderungen an, wie Aus- und Weiterbildungsbeihilfen, Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld.

Mehr Informationen unter Leistungen des Arbeitsmarktservice.

  • Bildungsdarlehen einer Bank ermöglichen die Finanzierung angestrebter Höherqualifikationen. Ein Bildungsdarlehen deckt die Kosten ab, die im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung auftreten können.

 

Sie können ganz einfach in Raten zahlen, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Kurs länger als zwei Monate dauert und die letzte Rate spätestens vor Kursende beglichen wird. So funktioniert es:

  • Sie geben Ihren Teilzahlungswunsch vor Kursbeginn bekannt,
  • vereinbaren die Anzahl der Raten und
  • bezahlen die letzte Rate mit Kursende.

  • Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst unter Steuervorteile.
Weitere Infos erhalten Sie bei auch Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

Stand: Februar 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.