Bildungsscheck des Landes Salzburg Bildungsscheck des Landes Salzburg

Bildungsscheck des Landes Salzburg

Förderungsrichtlinie 2025

Gültig: 1.1.-31.12.2025


Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit in aktuellen und zukünftigen Tätigkeitsfeldern. Das Land Salzburg unterstützt individuelle Weiterbildungsmaßnahmen durch einen finanziellen Zuschuss zu den Kurskosten. Die Förderaktion ist kein Instrument der Weiterbildungsförderung für Unternehmen.

 

Wer wird gefördert?

Folgender Personenkreis wird gefördert, der zum Zeitpunkt des Kursbeginns den Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg hat und die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen:

  • Arbeitnehmer:innen
  • freie Dienstnehmer:innen
  • geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge
  • Wiedereinsteigende
  • Arbeitslose
  • Sozialunterstützungsbezieher:innen
  • selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit in Summe max. fünf Beschäftigten/Lehrlingen (umgerechnet auf Jahres-Vollzeitäquivalente)
  • Bezieher:innen von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld (Bildungskarenz)
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren
  • Personen, die Deutschkurse (als Fremdsprache) besuchen


Was wird gefördert?

Es werden ausschließlich berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Förderbar sind ausschließlich Kurskosten für die berufliche Weiterbildung.

 

Welche Voraussetzungen/Bedingungen sind zu erfüllen?

  • Nach der Umschulung müssen Sie innerhalb von 12 Monaten in Ihrem neuen Beruf arbeiten und dies nachweisen.
  • Sie müssen mindestens 75 % Anwesenheit zu den Kurszeiten oder eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung nachweisen.
  • Onlinekurse werden nur gefördert, wenn Sie mindestens 30 % des Kurses vor Ort in der Bildungseinrichtung teilnehmen. Kurse, die komplett online sind, werden nur gefördert, wenn Sie am Ende eine Prüfung mit persönlicher Anwesenheit unter Aufsicht in einer Bildungseinrichtung machen. Die Bildungseinrichtung muss bestätigen, dass die Prüfung so stattgefunden hat.

Wie hoch sind die Förderbeiträge?

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dabei gelten folgende Förderobergrenzen:
50 % der Kurskosten, max.EUR 1.100
Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns: 50 % der Kurskosten max.EUR 1.400
Personen über 18 zum Zeitpunkt des Kursbeginns mit der Pflichtschule als höchstem Abschluss, 90 % der Kurskosten, max.EUR 2.200
Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und Unternehmerprüfung: 50 % der Kurskosten, max.EUR 2.200
Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung: 50 % der Kurskosten, max.EUR 2.200
Ausbildungen in Pflegebrufen (auch Heimhilfe) und medizinischen Assistenzberufen: 50 % der Kurskosten, max.EUR 2.200
Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenz mit mind. 200 Stunden Kursdauer: 50 % der Kurskosten, max.EUR 2.200
Für andere Kurse im IT-Bereich (z.B. Mediendesign, Grafikdesign und Fotografie) liegt die Förderobergrenze bei max.EUR 1.100

Wie kann das Förderansuchen gestellt werden?


Das Förderungsansuchen muss spätestens drei Monate nach Beginn des Kurses gestellt werden. Anträge, die vor dem 31.12.2024 begonnen haben, können bis maximal drei Monate nach Kursende eingereicht werden. Das Ansuchen ist auf elektronischem Weg über die Website einzubringen.

Zum Online-Förderantrag

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sobald das jährlich verfügbare Budget ausgeschöpft ist, können keine Förderungen mehr ausbezahlt werden. 

Stand: Dezember 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.