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Barrierefreiheitserklärung
Das WIFI Salzburg ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.wifisalzburg.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
1. Nicht barrierefreie Inhalte
Getestet wurde die Domain wifisalzburg.at. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Die Navigation ist derzeit mit Screenreadern nicht bedienbar. Wir arbeiten an Verbesserung. (Erfolgskriterium 2.4)
- Videos (Untertitel aufgezeichnet): Videos werden über externe Hostingprovider (Youtube) eingebunden. Für einige aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bei der Produktion neuer Videos verstärkt Untertitel bereitzustellen. Bei manchen Videos finden sich zwar Untertitel im Video, aber kein gesprochener Text dazu (Erfolgskriterium 1.2.1).
- PDF und andere Office Dokumente: Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
- Für folgende Inhalte sind die Erfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) und 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht vollständig erfüllt:
- Bei manchen Bildern und Icons fehlt der Alternativtext für Screenreader.
- Manche Bilder geben unrichtigen oder wenig hilfreichen Alternativtext aus.
- Manche Diagramme haben keinen ausreichenden Alternativtext und keine textliche Repräsentation.
- Die Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) werden hier nicht vollständig erfüllt:
- Die erforderliche Überschriften-Hierarchie kann nicht überall eingehalten werden.
- Bei folgenden Elementen fehlen die Labels, sind sie nicht richtig zugeordnet oder nicht hilfreich (Erfolgskriterium 1.3.1 und 3.3.2):
- Cookie-Consent Switches
- Kontaktdaten ändern-Formular
- Bei allen Elementen mit grüner oder grauer Schrift auf weißem (und umgekehrt) ist der Kontrast nicht ausreichend (2.27-3.68:1 statt 4.5:1). Bei manchen Texten auf Hintergrundbildern wird der erforderliche Kontrast nicht immer erreicht. Dadurch ist das Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast Minimum) nicht erfüllt.
- Alle Links im Inhalt sind nur grün und nicht unterstrichen. Das führt zu Problemen der Erkennbarkeit z. B. bei Rot-Grün-Blindheit (Erfolgskriterium 1.4.1).
- Das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastaturbedienbarkeit) wird bei folgenden Inhalten nicht oder nur teilweise erfüllt:
- Manche Elemente sind mit Tastatur nicht ansteuerbar.
- Gegen das Erfolgskriterium 2.4.4 verstoßen einige leere Links, Buttons und Icons (z. B. die Icons am oberen Bildschirmrand).
- Fehlender Fokus (Erfolgskriterium 2.4.7) führt bei manchen Elementen zu erschwerter Bedienbarkeit mit der Tastatur.
- Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für die Vielzahl an Videos nicht leisten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
- Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des WIFI Oberösterreich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.09.2024 erstellt. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.3. Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@wko.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
4. Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter diesem Link: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/beschwerde-einreichen/beschwerdestellen-in-oesterreich/bund.
Stand: September 2024