Leistungen des Arbeitsmarktservice Leistungen des Arbeitsmarktservice

Leistungen des Arbeitsmarktservice

Je besser Sie ausgebildet sind, desto leichter finden Sie Arbeit. Deshalb unterstützt das Arbeitsmarktservice Salzburg Ihre Aus- und Weiterbildung - vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Voraussetzungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderarten des AMS zusammengefasst.

Wenn Sie arbeitslos sind und einen Kurs besuchen wollen, dann unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen in dieser Zeit mit Aus- und Weiterbildungsbeihilfen:

  • Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU)
  • Beihilfe zu den Kurskosten: Kursgebühren, Gebärdensprachdolmetschkosten, Lehrmittel und Prüfungsgebühren
  • Beihilfe zu den Kursnebenkosten: Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung

Förderhöhe:
  • Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ist mindestens so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge. Solange Sie die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bekommen, sind Sie kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
  • Beihilfen zu Kurskosten und Kursnebenkosten: Das AMS übernimmt bis zu 100 % der Kosten.
Sie erhalten die Beihilfe, solange die Einzelmaßname (z.B. Buchhaltungskurs) bzw. so lange das Maßnahmenpaket (z.B. Buchhaltung 1 und !!) dauert.

Detaillierte Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter ams.at | Aus- und Weiterbildungshilfen.

Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbaren, erhalten Sie vom Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Weiterbildungsgeld. 

Förderhöhe:

  • Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld. Sie erhalten jedoch in jedem Fall einen täglichen Mindestbetrag.

Das Wichtigste zur Bildungskarenz auf einen Blick:
  • Sie werden für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung von der Arbeit freigestellt.
  • Sie erhalten in dieser Zeit keinen Lohn oder kein Gehalt. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, erhalten Sie in dieser Zeit vom AMS ein Weiterbildungsgeld.
  • Sie können innerhalb von 4 Jahren insgesamt bis zu 12 Monate für Ihre Aus- oder Weiterbildung nutzen.

Das Wichtigste zur Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf einen Blick:
  • Sie können mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber für mindestens 6, höchstens 12 Monate eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbaren.
  • Diese Zeit können Sie völlig frei gestalten, z.B. für eine Aus- oder Weiterbildung.
  • Sie erhalten während der Freistellung keinen Lohn oder kein Gehalt. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, erhalten Sie in dieser Zeit vom AMS ein Weiterbildungsgeld.
  • In einem Zeitraum von 4 Jahren können Sie Weiterbildungsgeld für maximal 12 Monate erhalten. 

Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie unter ams.at | Weiterbildungsgeld.

Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber Bildungsteilzeit vereinbaren, erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Arbeitsmarktservice Bildungsteilzeitgeld. Gefördert werden Aus- oder Weiterbildungen mit beruflichem Bezug sowie Schul- und Studienabschlüsse. 

Förderhöhe:

  • Sie erhalten für die ausfallenden Stunden einen "Lohnersatz".
Das Wichtigste zur Bildungsteilzeit auf einen Blick:
  • Sie reduzieren Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 bis 50 Prozent.
  • Sie arbeiten weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche
  • Sie verwenden mindestens 10 Stunden pro Woche für Ihre Aus- oder Weiterbildung.
  • Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate und höchstens 24 Monate.
  • Sie nehmen die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren in Anspruch - gerne auch in Teilen.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie unter ams.at | Bildungsteilzeitgeld.

Gefördert werden Arbeitgeber:innen mit einer genehmigten Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe. Dabei sind Arbeitnehmer: innen in Kurzarbeit, die an einer Schulung im Rahmen des Qualifizierungskonzepts teilnehmen, förderbar.
Diese Schulung muss während des Kurzarbeitszeitraums beginnen und zumindest ein Tag der Schulungen muss in den Ausfallzeiten stattfinden.
Achtung: Lehrlinge sind nicht förderbar.

Förderbare Kosten sind Kursgebühren (inklusive Prüfungsgebühren und Schulungsunterlagen), die von Bildungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden sowie Honorare von externen Trainer:innen (beispielsweise bei unternehmensintern organisierten Kursen).

Förderhöhe:

  • Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent der anerkennbaren Kurskosten. 40 Prozent der Kosten sind von der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber zu übernehmen.
  • Die Höhe der Förderung reduziert sich, wenn andere öffentliche Stellen mehr als 40 Prozent der anerkennbaren Schulungskosten tragen. 

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter ams.at | Schulungskostenbeihilfe.

Stand: Februar 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.