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Förderung für Meister- und Befähigungsprüfungen
Freistellung von Prüfungsgebühren
für Meister- und Befähigungsprüfungen
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 1.1.2024 rückwirkend zum 1. Juli 2023 geschaffen.
Was wird künftig konkret ersetzt?
Der Bund wird bisher an die Kandidat:innen verrechnete Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung übernehmen. Diese Kosten fallen künftig für Kandidat:innen weg und werden von der öffentlichen Hand getragen. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1.7. bis 31.12.2023 können ab 1.2.2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden.
In welchen Fällen werden Kandidat:innen weiterhin Prüfungsgebühren vorgeschrieben?
Sofern es sich nicht um einen Erst- oder Zweitantritt zu einer Prüfung handelt, wird den Kandidat:innen für alle weiteren Prüfungsantritte die Prüfungsgebühr vorgeschrieben.
Wichtig: Ein Nichterscheinen zu einem Prüfungstermin ohne (nachweislich) geltend gemachten Rücktrittsgrund gilt auch als Prüfungsantritt!
Weitere Informationen und Kontakt
Förderung der Kosten für Vorbereitungskurse auf die Meister- und Befähigungsprüfungen
Mittels Bildungsscheck können 50 % der Kursgebühren, maximal € 2.200,- Förderung in Anspruch genommen werden.
Wie kann ich die Förderung der Kurskosten beim Land Salzburg beantragen?
Förderstelle und Anschrift
Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden
Südtiroler Platz 11, 5020 Salzburg
bildungsscheck@salzburg.gv.at
Tel: 0662 8042 - 3681 (Gerhard Walcher)
Förderrichtlinie zum download
Hinweis: Anträge können vom/von dem/der Kursteilnehmer/in beim Land ausschließlich über das Internet gestellt werden, die Teilnahme- bzw. Zahlungsbestätigungen sollten dann vom Bildungsträger über ein dafür vom Land Salzburg eingerichtetes Internetportal erfolgen. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht möglich.
zum Online Förderantrag
Das WIFI übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Aktuelle Infos sind beim jeweiligen Fördergeber einzuholen.