Förderung für Meister- und Befähigungsprüfungen Förderung für Meister- und Befähigungsprüfungen

Förderung für Meister- und Befähigungsprüfungen

Freistellung von Prüfungsgebühren für Meisterprüfung und Befähigungsprüfung

Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen für die Befreiung von den Prüfungsgebühren für die Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 1.1.2024 rückwirkend zum 1.7.2023 geschaffen. Der Bund übernimmt die Kosten für die Prüfungsgebühren der Meister- und Befähigungsprüfung zu 100 % für den ersten und zweiten Antritt.

Was wird künftig konkret ersetzt?

Der Bund wird die bisher den Kandidat:innen verrechneten Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu den Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung übernehmen. Diese Kosten fallen für die Kandidat:innen künftig weg und werden von der öffentlichen Hand getragen. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum 1.7. bis 31.12.2023 können ab 1.2.2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen rückerstattet werden. 

In welchen Fällen werden Kandidat:innen weiterhin Prüfungsgebühren vorgeschrieben?

Sofern es sich nicht um einen Erst- oder Zweitantritt zu einer Prüfung handelt, wird den Kandidat:innen für alle weiteren Prüfungsantritte die Prüfungsgebühr vorgeschrieben.
Wichtig: Ein Nichterscheinen zu einem Prüfungstermin ohne (nachweislich) geltend gemachten Rücktrittsgrund gilt auch als Prüfungsantritt!

Hier finden Sie alle Informationen zu Voraussetzungen, Modulen und Förderungen der Meisterprüfung und Befähigungsprüfung.
 


Förderung der Kosten für Vorbereitungskurse auf die Meister- und Befähigungsprüfungen


Vorbereitungskurse sind freiwillig und werden für einige Prüfungen von den Innungen der Wirtschaftskammer Salzburg angeboten. Für welche Prüfung ein Vorbereitungskurs angeboten wird, können Sie sich beim WIFI Salzburg informieren. Hier finden Sie einen Überblick der angebotenen Meisterkurse und Vorbereitungskurse.

Mittels Salzburger Bildungsscheck können 50 % der Kursgebühren, maximal € 2.200,- Förderung in Anspruch genommen werden.


Hinweis: Anträge können von den Kursteilnehmenden ausschließlich über das Internet gestellt werden, die Teilnahme- bzw. Zahlungsbestätigungen sollten dann vom Bildungsträger über ein dafür vom Land Salzburg eingerichtetes Internetportal erfolgen. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht möglich.

Zum Online-Antrag

Stand: Dezember 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.